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Deutschlandstipendium

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    Deutschlandstipendium

    Guten Tag zusammen,

    obwohl im Forum mehrere Themen bezüglich Stipendien vorhanden sind, ist mir immer noch nicht ganz klar, ob ich nun das steuerfreie Deutschlandstipendium angeben muss.

    Ich darf ja auch nicht die Ausbildungskosten (Fahrtkosten, Fachliteratur etc.), die durch das Stipendium gedeckt sind, in der Steuererklärung angeben.

    Daher würde ich gerne nun wissen, ob es inzwischen eine klare Aussage zu diesem Thema gibt. Angabe ja oder nein, wenn ja wo genau (Ziffer). Das Stipendium steht auch nicht unter Progressionsvorbehalt, wie ich es bisher verstehe, daher meine Verunsicherung.

    In meinem Fall liegen Einnahmen aus einer Werkstudententätigkeit von rund 12000 Euro vor und es handelt sich um ein Masterstudium in Vollzeit.


    Ich hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.

    #2
    AW: Deutschlandstipendium

    Die FAQ unter http://www.servicezentrum-deutschlandstipendium.de/faq/steuerrecht/index.html sagen dazu Folgendes:

    Wie wird das Deutschlandstipendium auf Seiten der Stipendiatin oder des Stipendiaten steuerlich behandelt?

    Das Deutschlandstipendium wurde so ausgestaltet, dass es sich bei den Deutschlandstipendien in der Regel nicht um steuer- oder sozialabgabenpflichtiges Einkommen handelt. Ausnahmen können sich ergeben, wenn eine private Hochschule staatlich anerkannt, aber nicht gemeinnützig ist.


    Fazit für mich: IN DER REGEL steuerfFREI OHNE Progressionsvorbehalt, also NICHT zu erklären. Wenn Du der Frage aus dem Wege gehen willst, wovon Du dann gelebt hast, dann erwähnst Du es z.B. in der Anlage N Zeile 26.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Deutschlandstipendium

      Gelebt habe ich von meinem Werkstudentenjob. Deutschlandstipendium ist komplett für die Fahrtkosten etc. drauf gegangen - die ich nicht mehr ansetze. Aber ich kann das dann dort zumindest angeben - wenn ich will. Zumindest nicht unter Progressionsvorbehalt, dass wäre dann ziemlich "ungerecht".


      Hat an dieser Stelle auch keinen Einfluss auf die zu zahlenden Steuern - das passt dann.


      Vielen Dank.

      PS: Der vollständigkeitshalber habe ich noch in TAX folgendes gefunden:

      Alle steuerfreien Leistungen, die nicht in § 32b EStG aufgezählt sind, unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt und sind daher in der Steuererklärung nicht anzugeben.

      Damit ist es nun wohl offiziell.
      Zuletzt geändert von steuermann80; 10.03.2014, 15:46.

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