Guten Tag zusammen,
obwohl im Forum mehrere Themen bezüglich Stipendien vorhanden sind, ist mir immer noch nicht ganz klar, ob ich nun das steuerfreie Deutschlandstipendium angeben muss.
Ich darf ja auch nicht die Ausbildungskosten (Fahrtkosten, Fachliteratur etc.), die durch das Stipendium gedeckt sind, in der Steuererklärung angeben.
Daher würde ich gerne nun wissen, ob es inzwischen eine klare Aussage zu diesem Thema gibt. Angabe ja oder nein, wenn ja wo genau (Ziffer). Das Stipendium steht auch nicht unter Progressionsvorbehalt, wie ich es bisher verstehe, daher meine Verunsicherung.
In meinem Fall liegen Einnahmen aus einer Werkstudententätigkeit von rund 12000 Euro vor und es handelt sich um ein Masterstudium in Vollzeit.
Ich hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.
obwohl im Forum mehrere Themen bezüglich Stipendien vorhanden sind, ist mir immer noch nicht ganz klar, ob ich nun das steuerfreie Deutschlandstipendium angeben muss.
Ich darf ja auch nicht die Ausbildungskosten (Fahrtkosten, Fachliteratur etc.), die durch das Stipendium gedeckt sind, in der Steuererklärung angeben.
Daher würde ich gerne nun wissen, ob es inzwischen eine klare Aussage zu diesem Thema gibt. Angabe ja oder nein, wenn ja wo genau (Ziffer). Das Stipendium steht auch nicht unter Progressionsvorbehalt, wie ich es bisher verstehe, daher meine Verunsicherung.
In meinem Fall liegen Einnahmen aus einer Werkstudententätigkeit von rund 12000 Euro vor und es handelt sich um ein Masterstudium in Vollzeit.
Ich hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.
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