Hallo, ich bin noch recht neu bei Elster-online. Meine Frage ist: Kann ich mit meiner Kennung auch eine Zusammenveranlagung durchführen, bzw. habe ich Zugriff auf die Daten meiner Frau in Bezug auf den neuen Service der vorausgefüllten Steuererklärung? Danke für eure Antwort!
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Keine Ankündigung bisher.
Zusammenveranlagung
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AW: Zusammenveranlagung
Hallo,
~bin noch recht neu bei Elster-online~
Sie posten aber im Unterforum ElsterFormular.
~mit meiner Kennung auch eine Zusammenveranlagung durchführen~
ja, Ihre "Kennung" weist Sie primär als Datenübermittler aus.
~habe ich Zugriff auf die Daten meiner Frau in Bezug auf den neuen Service~
dazu müssen Sie eine separate Berechtigung beantragen.
Hier gibt es ausführliche Informationen:
https://www.elster.de/download/Leitfaden_Belegabruf.pdfGruß, Basteltyp
***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***
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