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Zumutbare Belastung und Bestimmung des GdE

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    Zumutbare Belastung und Bestimmung des GdE

    Hallo,

    habe "aussergewöhnliche Belastungen" in ELSTER deklariert; dazu auch Anlage KAP wegen Günstigerprüfung.

    Bei der Bestimmung der zumutbaren Belastung wird diese als Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte inkl. Kapitalerträge berechnet (also: GdE inkl. KAP). Dies ist m. E. aber seit 2012 (oder 2013) nicht korrekt. Der GdE muss ohne Kapitalertäge ermittelt werden; dies war eine Änderung wegen der Abgeltungssteuer.

    Wenn ich nämlich Anlage KAP weg lasse, berechnet ELSTER die zumutbare Belastung nur von den sonstigen Einkünften (also GdE ohne KAP).

    Vor 2012 musste man diesbezüglich nämlich die Kapitalerträge im Mantelbogen angeben - dies ist jetzt weg gefallen.

    #2
    AW: Zumutbare Belastung und Bestimmung des GdE

    Richtig, seit 2012 werden die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte nicht mehr in die Ermittlung der zumutbaren Belastung einbezogen.
    Wenn du aber die Günstigerprüfung beantragst, kann die Besteuerung dieser Einkünfte mit der indiv. tariflichen Einkommensteuer aber günstiger sein. Und genau dann zählen diese Einkünfte wieder zum Gesamtbetrag der Einkünfte (weil sie ja nicht der Abgeltungsteuer unterliegen).
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Zumutbare Belastung und Bestimmung des GdE

      So ist es. Beim GdE werden Einkünfte nach §32d (1) EStG (Kapitalerträge mit Abgeltungssteuer) nicht berücksichtigt. Stellt man hingegen den Antrag nach §32d (6) so werden die Kapitalerträge anstelle Abs. 1 den normalen Einkünften hinzugerechnet und der tariflichen ESt unterworfen, zählen nebenbei aber bei der zumutbaren Belastung mit.

      Fazit: Das Leben ist kein Ponyhof.

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