Hallo,
habe "aussergewöhnliche Belastungen" in ELSTER deklariert; dazu auch Anlage KAP wegen Günstigerprüfung.
Bei der Bestimmung der zumutbaren Belastung wird diese als Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte inkl. Kapitalerträge berechnet (also: GdE inkl. KAP). Dies ist m. E. aber seit 2012 (oder 2013) nicht korrekt. Der GdE muss ohne Kapitalertäge ermittelt werden; dies war eine Änderung wegen der Abgeltungssteuer.
Wenn ich nämlich Anlage KAP weg lasse, berechnet ELSTER die zumutbare Belastung nur von den sonstigen Einkünften (also GdE ohne KAP).
Vor 2012 musste man diesbezüglich nämlich die Kapitalerträge im Mantelbogen angeben - dies ist jetzt weg gefallen.
habe "aussergewöhnliche Belastungen" in ELSTER deklariert; dazu auch Anlage KAP wegen Günstigerprüfung.
Bei der Bestimmung der zumutbaren Belastung wird diese als Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte inkl. Kapitalerträge berechnet (also: GdE inkl. KAP). Dies ist m. E. aber seit 2012 (oder 2013) nicht korrekt. Der GdE muss ohne Kapitalertäge ermittelt werden; dies war eine Änderung wegen der Abgeltungssteuer.
Wenn ich nämlich Anlage KAP weg lasse, berechnet ELSTER die zumutbare Belastung nur von den sonstigen Einkünften (also GdE ohne KAP).
Vor 2012 musste man diesbezüglich nämlich die Kapitalerträge im Mantelbogen angeben - dies ist jetzt weg gefallen.
Kommentar