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Abbruchhinwieis bei Berechnung - Anlage Kind

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    Abbruchhinwieis bei Berechnung - Anlage Kind

    Guten Tag, obwohl mir der Klick auf Plausibilitätsprüfung ein ok gibt, meldet mir der Berechnungsversuch stets einen Abbruch. Ursache ist offenbar das Kreuz bei der Anlage K Zeile 38. Kind ist volljährig, wohnt auswärts, in Erstausbildung, keine Unterhaltsleistungen vom Erzeuger, daher ist das Kreuz in Zeile 38 m.E. berechtigt. Die Berechnungssoftware meldet jedoch: es wurden fälschlicherweise bei einem volljährigen Kind Angaben zu einem minderjährigen Kind gemacht. Wohlbemerkt nur bei dem berechnungsbutton, nicht beim Klick zur Plausibilität.
    Liegt hier vielleicht ein softwarefehler vor oder was sonst könnte falsch sein???
    Kann jemand helfen?

    #2
    AW: Abbruchhinwieis bei Berechnung - Anlage Kind

    Mal ins Blaue hinein: Mehrere Anlagen Kind und Du bringst den Hinweis mit der falschen Anlage in Verbindung ? Ich gehe mal von 2013 aus: In 2013 volljährig geworden ? Nicht die aktuelle Programmversion ? Zeile 39, wo es nur um MINDERJÄHRIGE Kinder geht, angekreuzt ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Abbruchhinwieis bei Berechnung - Anlage Kind

      Danke, aber alles nicht zutreffend. Nur ein Kind, nicht Zeile 39 sondern 38 angekreuzt, außerdem Programmversion just heute aktualisiert (seitdem erstmals diese merkwürdige Fehlermeldung). Ja, es handelt sich um die Erklärung für 2013.

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        #4
        AW: Abbruchhinwieis bei Berechnung - Anlage Kind

        Hallo,

        wie es aussieht, darf Zeile 38 nicht gekreuzt werden.

        Hier:
        http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=33566!0

        Zitat daraus:
        Wird das Kind volljährig, kann der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für das entsprechende Jahr nur für den Zeitraum übertragen werden, in dem das Kind noch minderjährig ist.
        Zitat Ende
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Abbruchhinwieis bei Berechnung - Anlage Kind

          danke, beim Nachlesen des Zitats kann ich nur folgern, dass sich der Passus aus Sachsen auf eine einvernehmliche Erklärung zwischen getrennten Elternteilen beziehen müsste. (???)
          Es ist nicht nachvollziehbar, dass derFreibetrag bei volljährigen, auswärts lebenden, in Ausbildung befindlichen Kindern unter 25 gemäß § 33a Abs. 2 EStG (924 €) hälftig auch dem Elternteil zusteht, der keinerlei Unterhalt leistet und noch nie geleistet hat. Wäre auch neu (im letzten Jahr ließ sich bei elster dieses Kreuz noch meckerfrei setzen und wurde auch bei der Berechnung - sowohl elster als auch FA - berücksichtigt). Mags vielleicht doch an einem softwarefehler liegen? An wen sollte ich mich mit dieser starken Vermutung wenden?

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            #6
            AW: Abbruchhinwieis bei Berechnung - Anlage Kind

            Hallo sisch,

            ich konnte nachstellen, dass das Meckern auch nur als Bemerkung in dem pdf-Dokument erscheint.
            Es wird auch weiter angemerkt, wenn die Plausi keinen Fehler ausweist,
            wäre eine Übermittlung möglich.
            Vielleicht einfach Augen zu und übermitteln.
            Wenn das FA Ungereimtheiten entdekt, wird das wohl mitgeteilt.
            Spätestens nach Erhalt des Bescheides gut kontrollieren und ggf. Einspruch einlegen.
            Gruß, Basteltyp

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