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Datenübermittlung war fehlerhaft, Kopie online erstellt, nun kommt falscher Bescheid

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    Datenübermittlung war fehlerhaft, Kopie online erstellt, nun kommt falscher Bescheid

    Hallo,
    ich habe am 26.01.2014 meine Steuererklärung online versandt, wie die letzten Jahre auch.
    Normalerweise geht es recht schnell.
    Als ich aber nach 5 Wochen nichts gehört habe, habe ich mir mal die übermittelten Daten angeschaut.

    Siehe da: Die meisten Daten wurden nicht übermittelt.

    Ich habe mir am 26.01.2014 nichts dabei gedacht, weil die Versandbestätigung positiv war, sonst hätte ich schon früher reagiert.

    Jetzt habe ich letzte Woche die Steuererklärung online kopiert, vervollständigt und neu versandt.
    Die Daten wurden vollständig übermittelt.

    Heute bekomme ich nun den offiziellen Steuerbescheid zur ersten, fehlerhaften Steuererklärung.

    Wird dieser Bescheid durch die zweite korrigierte Steuererklärung automatisch korrigiert oder muss ich mich nochmals direkt ans FA wenden?

    #2
    AW: Datenübermittlung war fehlerhaft, Kopie online erstellt, nun kommt falscher Besch

    Hallo,

    durch den offiziellen Bescheid ist die Sache erst einmal rechtskräftig.
    Auf jeden Fall Kontakt zu Ihrem FA aufnehmen.
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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      #3
      AW: Datenübermittlung war fehlerhaft, Kopie online erstellt, nun kommt falscher Besch

      Danke schon mal für die Antwort

      Ich versuche morgen mal das FA zu erreichen. Ich hatte halt gehofft, dass es sich vielleicht um einen allgemeinen technischen Fehler handelte und die FA evtl. von sich aus handeln.

      Es hat mich eh gewundert, dass ich nicht vorher schon einmal darauf hingewiesen wurde, dass die Datenanzahl ziemlich wenig oder zu wenig ist.
      So nach dem Motto:
      "Wir haben ihre Steuererklärung erhalten, allerdings fehlen noch einige wichtige Angaben"

      Im Endeffekt haben sie mir den Bescheid zugesandt:
      Jahresbrutto abzüglich Pauschalbetrag und die sich daraus ergebende Steuerrückzahlung.

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