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Anlage AV - Wie in Elternzeit ausfüllen?? HILFE!!!!!!!

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    Anlage AV - Wie in Elternzeit ausfüllen?? HILFE!!!!!!!

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe letztes Jahr (2013) einen Riesterbanksparplan abgeschlossen. Da war ein Kind unter 3 haben, musste ich nur den SOckelbetrag von 60 € zahlen. Jetzt sitze ich an der Steuererklärung und weiß nicht weiter mit der Anlage AV. Wie muss ich (Mutter) die Zeilen 11-19 ausfüllen?
    Ich bin unmittelbar begünstigt, da mein Mann nicht riestert. Soweit ist es klar, und dann bin ich aufgeschmissen.
    Ich war bis zum 24.12.13 in Elternzeit und habe somit Elterngeld und kein Gehlat bekommen. Ab dem 24.12. gabs dann Mutterschutzgeld. Was muss ich denn da nun eintragen?
    Sorry für die vielleicht doofen Fragen, aber das ist das erste mal, dass ich das ausfüllen muss.
    SCHonmal DANKE für eure Hilfen!!

    Viele Grüße,
    babbalkopp

    #2
    AW: Anlage AV - Wie in Elternzeit ausfüllen?? HILFE!!!!!!!

    Hallo babbalkopp,

    schau mal die Zeilen 11 bis 19 genau an, dort gehören Sachverhalte aus 2012 hinein, also wenn du 2012 Gehalt bezogen hast die Zeile 11 mit dem Betrag aus 2012, wenn du schon Lohnersatzleistungen hattest dann die Zeile 13.
    Nur ausfüllen, was auf dich zutrifft, aber mindestens ein Eintrag.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage AV - Wie in Elternzeit ausfüllen?? HILFE!!!!!!!

      Zitat von babbalkopp Beitrag anzeigen
      Ich bin unmittelbar begünstigt, da mein Mann nicht riestert. Soweit ist es klar, und dann bin ich aufgeschmissen.
      Du bist nicht unmittelbar begünstigt, weil dein Mann nicht riestert. Hieraus folgt erstmal nur, dass du nicht mittelbar begünstigt bist.

      Dass du überhaupt und hier unmittelbar begünstigt ist, folgt erst aus dem Elterngeld.

      Es ist einzutragen das sozialversicherungspflichtige Entgelt 2012, falls es das nicht gab, kann man tatsächliches Entgelt 1 Euro eintragen. Wichtig ist halt nur, dass 2013 mangels mittelbarer Begünstigung mindestens einen Tag die unmittelbare Begünstigung bestand.
      Elterngeld wird für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags nicht berücksichtig und ist daher ausdrücklich NICHT in Zeile 13 einzutragen, selbst wenn es 2012 schon bezogen wurde.

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        #4
        AW: Anlage AV - Wie in Elternzeit ausfüllen?? HILFE!!!!!!!

        Was meinst du damit?:
        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
        Wichtig ist halt nur, dass 2013 mangels mittelbarer Begünstigung mindestens einen Tag die unmittelbare Begünstigung bestand.
        Und wieso werden denn überhaupt Einnahmen aus 2012 abgefragt, wenn es um die Förderung/Zulagen für 2013 geht?

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          #5
          AW: Anlage AV - Wie in Elternzeit ausfüllen?? HILFE!!!!!!!

          Zitat von babbalkopp Beitrag anzeigen
          Und wieso werden denn überhaupt Einnahmen aus 2012 abgefragt, wenn es um die Förderung/Zulagen für 2013 geht?
          Eigentlich sollte so etwas ja Teil der Beratung sein, bevor man irgendwas unterschreibt, aber:

          Die Zulage für 2013 gibt es, wenn man mindestens einen Tag in 2013 begünstigt war.
          Der Eigenbetrag für die volle Zulage richtet sich nach dem Einkommen des Jahres davor, also 2012.

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            #6
            AW: Anlage AV - Wie in Elternzeit ausfüllen?? HILFE!!!!!!!

            Ergänzend zu neysee: Ist a feature, not a bug:

            Du bekommst die volle Zulage ja nur, wenn Du einen bestimmten Prozentsatz deines Einkommens als Mindesteigenbetrag einzahlst. Würde man dabei auf das aktuelle Jahr abstellen wie von dir vermutet, kann es insbesondere bei Personen mit schwankenden Bezügen -insbesondere Weihnachtsgeld- passieren, dass zum Schluss plötzlich doch ein paar Euronen gefehlt haben und die Zulage gekürzt wird. Um das zu vermeiden stellt der Gesetzgeber einfach auf das VORjahr ab, d.h. Du weißt am 01.01.2013 schon exakt, was Du in 2013 einzahlen musst und es kann keine Überraschungen geben.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Anlage AV - Wie in Elternzeit ausfüllen?? HILFE!!!!!!!

              na da haben die in der bank ja mla wohl keine ahnung! Menno!
              Zum GLück war 2012 unsere Tochter shon da und so lange ein Kind unter 3 im Haushalt lebt muss ich ja nur den Sockelbetrag für dei kompletten Zulagen erhalten.

              JEtzt hab ich aber noch ein PRoblem: Mein Einkommen von 2012 hab ich eingetragen und er meckert immernoch. Ich soll die Miglioeds nr der langw. ALterkasse eintragen!
              Wie kommt der denn da drauf???? Es wäre toll, wen n ihr mir nochmal helfen könntet!
              DANKE

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                #8
                AW: Anlage AV - Wie in Elternzeit ausfüllen?? HILFE!!!!!!!

                Lasse einfach mal die ganzen Nullen weg. Wenn Du von Zeile 10-19 Alles ausfüllst, will das Programm natürlich auch alle andere Eintragungen, die dann notwendig sind.

                Mit dem Kind zu Hause ist etwas missverständlich. Es kommt darauf an, ob Du in de Jahr mindestens einen Tag in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert warst. Das ist -z.B.- bei der Elternzeit der Fall.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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