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Rechenfehler Splittingtabelle

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    Rechenfehler Splittingtabelle

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu Elster: es gibt ja eine Splittingsteuertabelle für das jahr 2013, wenn ich da nachschaue bei Jahresgehalt 48.724, komme ich 7.740,00 Steuern. In Elster für meine Steuererklärung komme ich mit unserem Jahreseinkommen von 48724 allerdings auf 8276 Steuern (16,4912%) und das obwohl wir kein Elterngeld oder sonstwas in der Progression haben...

    wie erklärt sich diese Differenz?

    Vielen Dank und schönes we
    Carsten

    #2
    AW: Rechenfehler Splittingtabelle

    Du darfst einfach die Begriffe nicht miteinander vermischen. Die Splittingtabelle wird nicht aufs Gehalt angewendet sondern auf das zu versteuernde Einkommen, dass auf Grundlage von allen Einkunftsarten und unter Abzug bestimmter Beträge errechnet wird.

    Für 2013 beträgt die Steuer bei einem zu versteuerndem Einkommen von 48.724 7.792 Euro (mit Soli 8.220,56)


    www.bmf-steuerrechner.de/
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 16.03.2014, 01:17.

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      #3
      AW: Rechenfehler Splittingtabelle

      Vielen Dank für die fixe Antwort!

      ...sorry fürs ungenaue Ausdrücken, aber ich meinte das zu versteuernde Einkommen. Sprich 48724 sind das was übrig bleibt, wenn alle Werbungskosten etc schon abgezogen sind und dann steht in der Proberechnung von Elster dass davon 8276 Steuern (16,4912%) an ESt fällig sind...

      viele grüße

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        #4
        AW: Rechenfehler Splittingtabelle

        Hallo,

        hattest du Lohnersatzleistungen wie KG, ALG1 Elterngeld, die unterliegen der Progression

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Rechenfehler Splittingtabelle

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          hattest du Lohnersatzleistungen wie KG, ALG1 Elterngeld, die unterliegen der Progression
          Hatte er nicht:

          Zitat von SteuerfuchsOS Beitrag anzeigen
          obwohl wir kein Elterngeld oder sonstwas in der Progression haben...
          Also:

          Du hast die Probeberechnung gemacht. Unter dem Punkt 'Berechnung der Einkommensteuer' steht dann:

          >zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . 48.724 . . . . . . . . . . . . . . 8.276

          Ist das wirklich so? Bei mir stimmt nämlich die Steuer mit www.bmf-steuerrechner.de/ überein.

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            #6
            AW: Rechenfehler Splittingtabelle

            Danke für die Antworten.

            wie schon richtig erkannt, habe nichts in der Progression und deswegen kann ich mir diese Abweichung auch nicht erklären.

            Werde die Steuererklärung jetzt nochmal komplett neu aufsetzen und schauen, ob der Fehler bzw. die Differenz weiter besteht.

            schönen sonntag!

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              #7
              AW: Rechenfehler Splittingtabelle

              Dann frag ich nochmal:

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Du hast die Probeberechnung gemacht. Unter dem Punkt 'Berechnung der Einkommensteuer' steht dann:
              >zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . 48.724 . . . . . . . . . . . . . . 8.276
              Ist das wirklich so?

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                #8
                AW: Rechenfehler Splittingtabelle

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Dann frag ich nochmal:
                ja, genau so. Mir ist es überhaupt erst aufgefallen, weil Steuerklasse III und V vorlagen und es auf eine Nachzahlung von über 2.000,-€ kommt. Dass diese KOmbi zu Nachzahlungen führen kann weiß ich, aber über 2000€ fande ich dann doch sehr hoch und habe es von hand nachgerechnet und da komme ich halt auf eine geringere steuer...

                viele grüße

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                  #9
                  AW: Rechenfehler Splittingtabelle

                  Notfalls einfach mal an die ELSTER-Hotline wenden.
                  Mfg

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