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Berechnung der Steuerschuld für Studenten fragwürdig

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    Berechnung der Steuerschuld für Studenten fragwürdig

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade meine Steuererklärung mit Elster erstellt und habe das Gefühl, dass die berechnete Steuerschuld nicht korrekt ist. Hier mal meine Daten:

    - Student im Master
    - Werkstudententätigkeit (max. 20 h/ Woche, in den Semesterferien mehr als 20 h / Woche)
    - Bruttoeinkommen 1600 Euro (Jahr)
    - gezahlte Lohnsteuer 800 Euro (Jahr)
    - Studentische KV ca. 980 Euro (Jahr)

    Der Betrag der gezahlten Lohnsteuer wurde von mir mit verschiedenen Beitragsrechnern überprüft und scheint zu stimmen. Bei gleichen Angaben gibt Elster allerdings 995 Euro für die noch zu zahlende Steuer aus. Das erscheint mir irgendwie schleierhaft. Kann mir bei dieser Problematik jemand helfen?

    Die Anlage N habe ich 1zu1 abgetippt und die Vorsorgeaufwände ebenfalls eingetragen. Kann es sein, dass die Vergünstigungen für Studenten (geringere KV-Beiträge, keine Beträge zu AL-Versicherung) von Elster nicht berücksichtigt werden?

    Vielen Dank
    HerrRatlos
    Zuletzt geändert von HerrRatlos; 17.03.2014, 18:03.

    #2
    AW: Berechnung der Steuerschuld für Studenten fragwürdig

    Die beim Lohnsteuerabzug eingepreiste Vorsorgepauschale wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung NICHT angesetzt, da kommt es auf die tatsächlichen Beträge an. Wenn die aber niedriger sind als die Vorsorgepauschale, ergibt sich eine Nachzahlung, weshalb in diesen Fällen auch eine Pflicht zur Erklärungsabgabe besteht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Berechnung der Steuerschuld für Studenten fragwürdig

      Das verstehe ich nicht so ganz. Ich habe als Student also eine Sonderregelung, damit ich weniger Abgaben bezahlen muss (insbesondere in Bezug auf die studentische KV), aber bei der Berechnung der noch zu zahlenden Steuer wird genau dieser Aspekt nicht berücksichtigt.

      Zudem ist ja die studentische KV einkommensunabhängig, wenn ich innerhalb der gesetzlich festgelegten Arbeitsstunden pro Woche bleibe. Wenn an dieser Stelle jetzt eine Nachzahlung ansteht, dann wäre diese Vergünstigung fast sinnlos.

      Gibt es eine Möglichkeit diesen Aspekt zu berücksichtigen?

      P.S. Ich wohne übrigens in einer Großstadt und wenn man sich hier als Student ein Zimmer in einer WG, KV-Beiträge, Semestergebühren, Essen etc. leistet und die Eltern nicht untersützen können, dann sind hier (ich weiß es gibt günstigere Studienorte) 1000 Euro im Monat nicht viel.

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        #4
        AW: Berechnung der Steuerschuld für Studenten fragwürdig

        Zitat von HerrRatlos Beitrag anzeigen
        Das verstehe ich nicht so ganz. Ich habe als Student also eine Sonderregelung, damit ich weniger Abgaben bezahlen muss (insbesondere in Bezug auf die studentische KV), aber bei der Berechnung der noch zu zahlenden Steuer wird genau dieser Aspekt nicht berücksichtigt.
        Das ist eine sozialversicherungspflichtige Sonderregelung. Steuerlich haben Studenten keine Vergünstigungen.

        Zitat von HerrRatlos Beitrag anzeigen
        Zudem ist ja die studentische KV einkommensunabhängig, wenn ich innerhalb der gesetzlich festgelegten Arbeitsstunden pro Woche bleibe.
        Das ist ja gerade der Knackpunkt. Während beim Lohnsteuerabzug für KV/PV/ALV 12% Vorsorgepauschale berücksichtigt werden, berücksichtigt die ESt die realen Kosten. Hint: Wenn die vom AG berücksichtigte Vorsorgepauschale niedriger als die realen Kosten sind, entsteht eine ESt-Erklärungspflicht.

        Zitat von HerrRatlos Beitrag anzeigen
        P.S. Ich wohne übrigens in einer Großstadt und wenn man sich hier als Student ein Zimmer in einer WG, KV-Beiträge, Semestergebühren, Essen etc. leistet und die Eltern nicht untersützen können, dann sind hier (ich weiß es gibt günstigere Studienorte) 1000 Euro im Monat nicht viel.
        In Großstädten wohnen viele, KV-Beiträge kann man absetzen, Semestergebühren auch, wohnen und essen sind Teil der privaten Lebensführung, deren Existenzminimum durch den Grundfreibetrag unbesteuert bleibt.

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          #5
          AW: Berechnung der Steuerschuld für Studenten fragwürdig

          Hallo,

          >>>Wenn die vom AG berücksichtigte Vorsorgepauschale niedriger als die realen Kosten sind, entsteht eine ESt-Erklärungspflicht.

          Ich glaube eher, wenn sie HÖHER ist. :-)

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Berechnung der Steuerschuld für Studenten fragwürdig

            Ich bin auch gläubig, stimmt :-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Berechnung der Steuerschuld für Studenten fragwürdig

              Natürlich, höher nicht niedriger. Wär ja sonst sinnlos.

              Kommentar


                #8
                AW: Berechnung der Steuerschuld für Studenten fragwürdig

                Mal ganz simpel erklärt:
                Wenn Du einen Lohnsteuerrechner verwendest wird die "monatlich abzuführende" Lohnsteuer berechnet (ohne Deine persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen).

                Am Jahresende bekommst Du von Deinem Arbeitgeber einen Ausdruck der elekronischen Lohnsteuerbescheinigung. Hier ist Dein Brutto und die abgeführte Lohnsteuer, Soli, KiSt, Soz.Vers usw bescheinigt.
                Das ist die Grundlage für Deine Einkommensteuererklärung.
                Bei der Einkommensteuererklärung werden auch Deine persönlichen Aufwendungen (Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben usw.) berücksichtigt. Deshalb werden die "hochgerechneten" Zahlen Deines Lohnsteuerrechners und die Einkommensteuerberechnung (ELSTER) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemals stimmen.

                Ich hoffe ich hab Dein Problem richtig verstanden und Licht ins Dunkel bringen können

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