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Anl. KAP, Z. 59/60, Verrechnung Altverluste

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    Anl. KAP, Z. 59/60, Verrechnung Altverluste

    Liebes Forum,

    ich darf um Hilfe zu folgendem Szenario bitten:

    2008 hatte ich auf Anl. KAP Spekulationsverluste von ca. 200 EUR angegeben. Die wurden zwar im Bescheid als Verlust festgestellt, mangels Gewinnen in der gleichen Einkunftsart aber nirgendwo gegengerechnet, stehen also noch offen als "Verlustvortrag".

    2009 hatte ich wieder Gewinne, die aber jetzt unter die Abgeltungssteuer gefallen sind, überschreiten den Sparerpauschbetrag minimal, jedenfalls unter 200 EUR.

    Jetzt würde ich natürlich gern meine Gewinne aus 2009 mit den Verlusten, die 2008 festgestellt, aber noch nicht abgerechnet wurden, gegenrechnen, so dass ich wieder unter dem Sparerpauschbetrag liege, d.h. meine in 2009 bezahlte Abgeltungssteuer ersetzt bekomme. (Falls mein Gedankengang soweit korrekt ist...)

    In Zeile 59 und 60 der Anlage KAP finde ich 2 möglicherweise passende Kästchen. Aber welches davon muss ich denn jetzt ankreuzen, dass für mein o.g. Szenario die Verrechung der Altverluste durchgeführt wird?

    Ich hab leider kein EStG in der Fassung von 2008 vorliegen, dann könnte ich es evtl. selber rausfinden...

    Danke für Eure Tipps.

    Grüße
    Heinz

    #2
    AW: Anl. KAP, Z. 59/60, Verrechnung Altverluste

    In Zeile 59 sind Verluste nach § 23 EStG (= Private Veräußerungsgeschäfte) einzutragen.

    Zeile 60 kommt nur in Betracht bei Verlusten aus Leistungen, z.B. gelegentliche Vermittlung oder Vermietung beweglicher Gegenstände.

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      #3
      AW: Anl. KAP, Z. 59/60, Verrechnung Altverluste

      Perfekt! Danke für die schnelle Antwort!

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