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Verrechnung von Altverlusten

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    Verrechnung von Altverlusten

    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Verrechnung von Altverlusten. Ich war 2008 in Aktien investiert und habe eine vierstellige Summe verloren (Hierzu gibt es eine Steuerbescheinigung meiner Bank). Bis 2013 hatte ich keine Aktien angefasst. in 2013 habe ich dann Aktien gekauft und später wieder verkauft. Abzüglich des Freibetrags wurde natürlich die Abgeltungssteuer von 25% fällig.
    Wenn ich es nun richtig verstehe, kann man die Verluste nun gegenrechnen!? In der Anlage Kap (2013) setze ich nun ein Häkchen in Zeile 61 (§22). Jetzt ist meine Frage: Wo kann ich nun meine Verluste eintragen?

    Danke für die Hilfe im Voraus!

    #2
    AW: Verrechnung von Altverlusten

    Gar nicht? Da macht das FA von allein, wenn es den Verlust damals festgestellt hat.

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      #3
      AW: Verrechnung von Altverlusten

      imho geht das nicht. zum einen kannst du freiwillig est nur 4j. rückwirkend erklären.
      zum andern gab es gesetzesänderungen 2009 zum kapitalertrag.

      gruß f.

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        #4
        AW: Verrechnung von Altverlusten

        Das FA kann den Verlust nicht festgestellt haben, da ich diesen nicht angegeben hatte.

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          #5
          AW: Verrechnung von Altverlusten

          dann kannst du ihn auch nicht (nachträglich)erklären

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            #6
            AW: Verrechnung von Altverlusten

            Wo steht das mit den 4Jahren? Ich weiß, dass 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt wurde und sich dadurch einiges geändert hat.

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              #7
              AW: Verrechnung von Altverlusten

              Muss ich denn die Anlage Kap hinzufügen wenn es keine Auswirkung hat?

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