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Anlage AV - Abbruchhinweis

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    Anlage AV - Abbruchhinweis

    Hallo, nach Fertigstellung meiner Stuererklärung bekomme ich immer diese Fehlermeldung für die Anlage AV:

    Anlage AV: Bitte kennzeichnen Sie die Art der Begünstigung Ihrer sog. Riester-Rente (unmittelbar
    oder mittelbar begünstigt) und prüfen Sie die Angaben zu Kindern.

    und habe nun schon 10 mal alles in der Anlage AV durchgesehen und finde den Fehler nicht.

    Ich bin verheiratet, aber wir veranlagen getrennt. Als Begünstigungsart habe ich als Angestellte in Zeile 10 "unmittelbar begünstigt" angeklickt.

    Ich habe 2013 einen Sohn bekommen und für ihn auch das Kindergeld erhalten - auch das habe ich eingetragen.


    Danke für die Hilfe

    Gruß
    J.N.

    #2
    AW: Anlage AV - Abbruchhinweis

    Achso - es geht um die Steuererklärung 2013

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      #3
      AW: Anlage AV - Abbruchhinweis

      Hallo Kathyjoe,

      du darst nirgends Angaben zum Ehepartner machen, du machst eine Einzelveranlagung und bist damit immer der Stpfl./Ehemann, also nirgends einen Eintrag als Ehefrau machen.
      Anlage AV Seite 1 Zeile 10 Kreuz bei unmittelbar begünstigt und mindestens eine Anbgabe in Zeile 11 bis 19 was auf dich zutrifft.

      Tschüß

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        #4
        AW: Anlage AV - Abbruchhinweis

        Danke für die schnelle Reaktion,

        habe jede Zeile nocheinmal durchgesehen...bei Ehefrau ist nichts eingetragen.
        Bei den Angaben Kind habe ich auch nur in Zeile 21 eine 1 stehen bei Kinder geboren nach dem 31.12.2007

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          #5
          AW: Anlage AV - Abbruchhinweis

          steht auf dem Hauptvordruck was bei Ehefrau?

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            #6
            AW: Anlage AV - Abbruchhinweis

            AAAAH - Fehler gefunden!

            Bei den Angaben Kind muss man als getrennt veranlagter Verheirateter das Kind(Kinder) in Zeile 23 und ggf. 24 machen und nicht in Zeile 21 und 22... also so tun als ob nicht verheiratet.
            Da könnten die man doch den Hinweis verheiratet und gemeinsam veranlagt erwarten.

            Wäre ich nicht bei Anlage Kind auch schon über sowas gestolpert hätte ichs nicht gefunden und der Hinweis zur Begünstigungsart ist ja auch komplett irreführend.

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              #7
              AW: Anlage AV - Abbruchhinweis

              Hallo Kathyjoe,

              vor den Zeilen 21 und 22 steht -> nur bei miteinander verheirateten Eltern die 2013 nicht dauernd getrennt gelebt haben, d.h. das trifft auf dich nicht zu.
              Vor der Zeile 23 und 24 steht für alle anderen Kindergeldberechtigten, also Verheiratete die getrennt leben oder veranlagt werden oder ledige usw., das ist für dich zutreffend.
              Also Fehler auf der Anlage AV.

              Tschüß

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