Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Jahresverdienstbescheinigung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Jahresverdienstbescheinigung

    Hallo,
    irgendwie stehe ich auf dem Schlauch: Ich bekomme keine Jahresverdienstbescheinigung von meine Pensionsregelungsbehörde, weil die Angaben über ELSTAM direkt ans Finanzamt übemittelt werden.
    Sie sollten bereits in meiner Steuererklärung vorausgefüllt vorhanden sein. Finde ich aber nicht.
    Ich finde nur "Übernahme vom Vorjahr". Die Zahlen sind aber falsch.
    Wenn ich das nicht mache, finde ich nur das leere Formular "N". Ich kann da aber nichts eintragen, weil ich die Zahlen ja nicht habe.

    #2
    AW: Jahresverdienstbescheinigung

    Hallo fingalo,

    ich glaube du verwechselst hier etwas.
    Du kannst deine elektronisch übermittelten Belege abrufen und dann in deine Steuererklärung einlesen.
    Dazu musst du dich allerdings zuerst mit deiner Identifikationsnummer im ElsterOnlineportal registrieren und ein Zertifikat erstellen. Dann kannst du unter den angebotenen Diensten den Belegabruf beantragen und bekommst dabei einen Abrufcode.
    Ein paar Infos findest du hier -> https://www.elster.de/belegabruf/stbuerger.php

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Jahresverdienstbescheinigung

      Die Pensionsbehörde ist nach wie vor verpflichtet, ihnen einen Papierausdruck der übermittelten Daten zu geben. Dies ist nach wie vor in § 41b Abs. 1 S. 3 EStG geregelt.
      Zuletzt geändert von Kloebi; 18.03.2014, 13:07.

      Kommentar


        #4
        AW: Jahresverdienstbescheinigung

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo fingalo,

        ich glaube du verwechselst hier etwas.
        Du kannst deine elektronisch übermittelten Belege abrufen und dann in deine Steuererklärung einlesen.
        Dazu musst du dich allerdings zuerst mit deiner Identifikationsnummer im ElsterOnlineportal registrieren und ein Zertifikat erstellen. Dann kannst du unter den angebotenen Diensten den Belegabruf beantragen und bekommst dabei einen Abrufcode.
        Ein paar Infos findest du hier -> https://www.elster.de/belegabruf/stbuerger.php

        Tschüß
        Ich bin im Portal eingeloggt. Dort finde ich aber nichts zur Erstellung eines Zertifikats.
        Den Dienst "Belegabruf" sehe ich zwar unter "Dienste", aber kann da nichts betätigen, also auch nichts beantragen. Da ist nur textlich aufgezählt, was man machen könnte - wenn man könnte.

        Kommentar


          #5
          AW: Jahresverdienstbescheinigung

          Hallo fingalo,

          das heißt du hast ein Zertifikat, müsstest dir also ein neues erstellen durch Registrierung und dabei nicht die Steuernummer sondern wie vorhin geschrieben dich mit deiner Id.-Nr. registrieren.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Jahresverdienstbescheinigung

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Hallo fingalo,

            das heißt du hast ein Zertifikat, müsstest dir also ein neues erstellen durch Registrierung und dabei nicht die Steuernummer sondern wie vorhin geschrieben dich mit deiner Id.-Nr. registrieren.

            Tschüß
            Aha, da wäre ich nicht drauf gekommen.
            Letzte Frage: Ich habe als Verheirater 2 ID-Nr., eine für mich und eine für meine Frau. Da genügt für die Zusammenveranlagung meine ID.Nr.?

            Kommentar


              #7
              AW: Jahresverdienstbescheinigung

              Hallo fingalo,

              ein Zertifikat reicht für die authentifizierte Übermittlung von Steuererklärungen, es wird als Unterschrift akzeptiert, weil man zweifelsfrei sagen kann, du hast für dich und deine Frau die Steuererklärung übermittelt.
              Für den Belegabruf beantragst du für dich einen Abrufcode und wenn du die Daten deiner Frau abrufen willst, beantragst du das mit ihrer Id.-Nummer und sie erhält dann einen Freischaltcode per Brief und wenn Sie einverstanden ist, gibt si ihn dir und du kannst damit ihre Daten abrufen.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                AW: Jahresverdienstbescheinigung

                Danke

                Letzteres gilt ja wohl nur dann, wenn sie eine eigene Erklärung abgibt. Bei der gemeinsamen Veranlagung stehen die Daten für den Steuerpflichtigen und den Ehepartner im gleichen Formular (jedenfalls war das bisher so).

                Kommentar


                  #9
                  AW: Jahresverdienstbescheinigung

                  Hallo fingalo,

                  wenn du die Daten deiner Frau für eure gemeinsame Erklärung verwenden willst, musst du dieses von mir beschriebene Procedere durchführen.


                  Tschüß

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Jahresverdienstbescheinigung

                    Danke, ich glaube, das werde ich hinbekommen.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X