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Abfindung mit Fünftelregelung versteuern

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    Abfindung mit Fünftelregelung versteuern

    Hallo,

    ich mache gerade eine Steuererklärung für eine Freundin, die letztes Jahr gekündigt wurde und eine Abfindung bekommen hat. Diese Abfindung beträgt ca. 32000 €, die in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung steht. Außerdem hat sie noch einen normalen Bruttoarbeitslohn laut Zeile 3 über ca. 16000 €. Ansonsten gibt es nur noch Lohnersatzleistungen über ca. 4000 €.
    Ich habe im Elsterformular alles so eingetragen wie es auf der Bescheinigung steht.
    Die Berechnung ergibt eine Nachzahlung von 500 €. Kann das sein??? Oder wird die Fünftelregelung erst vom Finanzamt durchgeführt?
    Meine Freundin hat gedacht sie bekommt einiges von der Lohnsteuer zurück!
    Habe ich irgendetwas falsch gemacht? Muss man dem Finanzamt erst sagen, dass die Fünftelregelung angewendet werden soll? Muss man die Abfindungsunterlagen mit zum FA schicken?
    Bitte helft mir... ich halte eigentlich immer große Stücke auf die Elster-Berechnung!
    Gruß

    #2
    AW: Abfindung mit Fünftelregelung versteuern

    Da Lohnersatzleistungen zwar selbst steuerfrei sind, aber den Steuersatz erhöhen, ist eine Nachzahlung die Regel.

    Zur Abfindung:
    Wenn die Abfindung richtig eingetragen ist, wird das richtig von elster berechnet.
    Die Abfindungsunterlagen sind beim FA einzureichen, da das FA die Unterlagen sonst von dir anfordern muss.
    Mfg

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