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Hilfe bei Anlage G, EÜR

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    Hilfe bei Anlage G, EÜR

    Hallo ihr Lieben,

    da ich in Sachen Steuern noch ein ziemlicher Neuling bin, wäre ich sehr dankbar über jegliche Hilfe. Folgende Angaben zu meiner Person:

    Ich bin 21 Jahre alt und Studentin. Ich erhalte noch Kindergeld, aber kein Barfög.

    Meine Einnahmen im Jahr 2013
    1.) Ferienjob in den Semesterferien ( Einnahmen 1300 €, aber in Steuerklasse 1 versteuert, vom Finanzamt zu erstattende Vosteuer: 49€)
    2.) Aushilfejob (Einnahmen insgesamt 400 €, Status der Beschäftigung: geringfügige Beschäftigung)
    3.) Im September 2013 habe ich ein Kleingewerbe eröffnet. Meine Einahmen blieben unter 17500€, wodurch ich nicht umsatzsteuerberechtigt bin. Meine Einnahmen liegen bei 791 €.

    Nun sitze ich vor der elektronischen Elster- Erklärung und es haben sich bei mir folgende Fragen ergeben:

    Ich weiß, dass ich den Mantelbogen, die Anlage N (Aushilfejob, Ferienjob) und die Anlage G (Promotion) ausfüllen muss. Des Weiteren wurde ich auch dazu angehalten die Anlage EÜR auszufüllen. Diese öffnet sich aber partout nicht in meinem ElsterFormular. In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass man die Anlage EÜR nicht unbedingt ausfüllen muss, wenn man eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechunung angibt. In dem Forum hieß es, dass dies möglich sei, sofern die Einnahmen unter 17500€ liegen (was bei mir ja der Fall ist 791€).

    Des Weiteren sind bei mir lediglich Einnahmen entstanden. Die Ausgaben belaufen sich nur auf Fahrtwege, die jedoch aufgrund meines Studentenstatus und der Möglichkeit die Verkehrsmittel kostenlos nutzen zu dürfen nicht ins Gewicht fallen.

    Wo muss ich genau die Einnahmen meines Aushilfejobs eintragen? Immerhin ist es ja eine geringbeschäftigte Unternehmung. Muss ich diese im Mantelbogen unter Minijob eintragen?

    Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe und freue mich auf eure Antworten.

    Alles Liebe,

    Sarah

    #2
    AW: Hilfe bei Anlage G, EÜR

    Ein echter Minijob hat in der Steuererklärung nichts zu suchen.

    Was ist denn Vosteuer?

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      #3
      AW: Hilfe bei Anlage G, EÜR

      Anlage Vorsorgeaufwand solltest du nicht vergessen !

      Die Info zur Anlage EÜR in dem anderen Forum ist korrekt, siehe auch Anlage G bei Zeile 2 und 3.

      Das ist KEINE gerinfügige Beschäftigung, das hast du wohl gemeint. Denn das sind nach dem Sozialgesetzbuch bestimmte Beschäftigungsverhältnisse als Arbeitnehmer, also UNselbständige Tätigkeit. Du bist mit deiner gewerblichen Tätigkeit aber selbständig tätig.

      Gewinn (oder Verlust) ist definiert als Betriebseinnahme abzüglich Betriebsausgabe. Wenn Du wie bei Dir Betriebsausgaben in Höhe von 0 € hast, sind bei Dir die Betriebseinnahmen -zufällig- identisch mit Deinem Gewinn. und der kommt in Anlage G Zeile 4.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Hilfe bei Anlage G, EÜR

        Vielen lieben Dank für alle eure lieben, geduldigen Antworten! Ihr wart mir alle eine große Hilfe

        Eine Frage habe ich noch. Wie genau muss dann meine Gewinn und Überschussrechnung aussehen, wenn ich nicht Anlage EÜR verwenden kann? Reicht es ein Exel Formular zu entwerfen und beim Finanzamt einzureichen? Oder kann ich dies irgendwie an das ELSTER online Formular anhängen?

        Kommentar


          #5
          AW: Hilfe bei Anlage G, EÜR

          Bei ElsterOnline und auch allen anderen Elster-Übermittlungsarten kannst Du keine Anlagen anhängen. Eine Alternative wäre die gesonderte Zusendung per Mail, unter Angabe der Steuernummer und Hinweis auf die Steuererklärung (Steuerart und Zeitraum).

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