Hallo ihr Lieben,
da ich in Sachen Steuern noch ein ziemlicher Neuling bin, wäre ich sehr dankbar über jegliche Hilfe. Folgende Angaben zu meiner Person:
Ich bin 21 Jahre alt und Studentin. Ich erhalte noch Kindergeld, aber kein Barfög.
Meine Einnahmen im Jahr 2013
1.) Ferienjob in den Semesterferien ( Einnahmen 1300 €, aber in Steuerklasse 1 versteuert, vom Finanzamt zu erstattende Vosteuer: 49€)
2.) Aushilfejob (Einnahmen insgesamt 400 €, Status der Beschäftigung: geringfügige Beschäftigung)
3.) Im September 2013 habe ich ein Kleingewerbe eröffnet. Meine Einahmen blieben unter 17500€, wodurch ich nicht umsatzsteuerberechtigt bin. Meine Einnahmen liegen bei 791 €.
Nun sitze ich vor der elektronischen Elster- Erklärung und es haben sich bei mir folgende Fragen ergeben:
Ich weiß, dass ich den Mantelbogen, die Anlage N (Aushilfejob, Ferienjob) und die Anlage G (Promotion) ausfüllen muss. Des Weiteren wurde ich auch dazu angehalten die Anlage EÜR auszufüllen. Diese öffnet sich aber partout nicht in meinem ElsterFormular. In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass man die Anlage EÜR nicht unbedingt ausfüllen muss, wenn man eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechunung angibt. In dem Forum hieß es, dass dies möglich sei, sofern die Einnahmen unter 17500€ liegen (was bei mir ja der Fall ist 791€).
Des Weiteren sind bei mir lediglich Einnahmen entstanden. Die Ausgaben belaufen sich nur auf Fahrtwege, die jedoch aufgrund meines Studentenstatus und der Möglichkeit die Verkehrsmittel kostenlos nutzen zu dürfen nicht ins Gewicht fallen.
Wo muss ich genau die Einnahmen meines Aushilfejobs eintragen? Immerhin ist es ja eine geringbeschäftigte Unternehmung. Muss ich diese im Mantelbogen unter Minijob eintragen?
Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe und freue mich auf eure Antworten.
Alles Liebe,
Sarah
da ich in Sachen Steuern noch ein ziemlicher Neuling bin, wäre ich sehr dankbar über jegliche Hilfe. Folgende Angaben zu meiner Person:
Ich bin 21 Jahre alt und Studentin. Ich erhalte noch Kindergeld, aber kein Barfög.
Meine Einnahmen im Jahr 2013
1.) Ferienjob in den Semesterferien ( Einnahmen 1300 €, aber in Steuerklasse 1 versteuert, vom Finanzamt zu erstattende Vosteuer: 49€)
2.) Aushilfejob (Einnahmen insgesamt 400 €, Status der Beschäftigung: geringfügige Beschäftigung)
3.) Im September 2013 habe ich ein Kleingewerbe eröffnet. Meine Einahmen blieben unter 17500€, wodurch ich nicht umsatzsteuerberechtigt bin. Meine Einnahmen liegen bei 791 €.
Nun sitze ich vor der elektronischen Elster- Erklärung und es haben sich bei mir folgende Fragen ergeben:
Ich weiß, dass ich den Mantelbogen, die Anlage N (Aushilfejob, Ferienjob) und die Anlage G (Promotion) ausfüllen muss. Des Weiteren wurde ich auch dazu angehalten die Anlage EÜR auszufüllen. Diese öffnet sich aber partout nicht in meinem ElsterFormular. In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass man die Anlage EÜR nicht unbedingt ausfüllen muss, wenn man eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechunung angibt. In dem Forum hieß es, dass dies möglich sei, sofern die Einnahmen unter 17500€ liegen (was bei mir ja der Fall ist 791€).
Des Weiteren sind bei mir lediglich Einnahmen entstanden. Die Ausgaben belaufen sich nur auf Fahrtwege, die jedoch aufgrund meines Studentenstatus und der Möglichkeit die Verkehrsmittel kostenlos nutzen zu dürfen nicht ins Gewicht fallen.
Wo muss ich genau die Einnahmen meines Aushilfejobs eintragen? Immerhin ist es ja eine geringbeschäftigte Unternehmung. Muss ich diese im Mantelbogen unter Minijob eintragen?
Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe und freue mich auf eure Antworten.
Alles Liebe,
Sarah
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