Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Freiberufler: Auto gewerblich

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Freiberufler: Auto gewerblich

    Hallo in die Runde!

    Ich habe folgende Frage zur Eintragung in das Elster-Formular.
    Ich besitze seit Juli 2009 mein derzeitiges Auto.
    Seit 08/2013 bin ich freiberuflich tätig.
    Wo muß ich was eintragen, damit dieses Auto dieser freiberuflichen (gewerblichen) Tätigkeit zugeordnet wird?

    Irgendwo erhielt ich die wage Information, daß man den Neukaufpreis eintragen und dann von diesem 1% pro Jahr als Ausgaben in die Gewinnrechnung (als Minus vom Einkommen) einrechnen kann? Nun ich fand noch kein Feld, wo man so etwas (Kaufpreis) eintragen kann? Wo ist dieses? (Vielleicht hab ich es auch nur übersehen...) Stimmt das überhaupt so?

    Klar, wenn man das so angibt/angeben könnte, daß das Auto gewerblich genutzt wird, kann man dann wohl auch etwaige Reparaturrechnungen usw. als Ausgaben mit einrechnen und die Rechnugnen mit einreichen.

    Gibt es da Besonderheiten bei freiberuflicher Tätigkeit?

    Vielleicht weiß hier jemand etwas und hat ein paar Minuten Zeit. Vielen Dank schon einmal dafür.
    Zuletzt geändert von RB73; 20.03.2014, 12:46.

    #2
    AW: Freiberufler: Auto gewerblich

    Ach, ich glaube, ich hab es falsch verstanden...
    Ich muß bei gewerblichem Auto für privat 1% vom Kaufpreis/Monat als Einnahmen angeben, damit die Privat-Fahrten abgegolten sind?

    Wo muß das eingetragen werden? Als Einnahme aus selbständiger Tätigkeit (meine freiberufliche Tätigkeit) - Anlage S? Anlage R? Oder gibt es da z.B. in Anlage N ein Feld zur Angabe, quasi für "privat", "personenbezogen"? Angestellt bin ich nicht.
    Zuletzt geändert von RB73; 20.03.2014, 13:26.

    Kommentar


      #3
      AW: Freiberufler: Auto gewerblich

      Hallo RB73,

      Anlage S ist für deinen Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit. Deine Einnahmen und Ausgaben gehören in die EÜR.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Freiberufler: Auto gewerblich

        Ah, danke, holzgoe.
        Ich glaub, ich krieg es langsam hin.
        EÜR mach ich für 2013 keine, weil ich unter 17.500 Euro liege - also ab damit in die "formlose" Gewinnermittlung.

        Was ist für den Autopreis ausschlaggebend?
        Der Kaufpreis (brutto) oder der Listenpreis (brutto)? Kann mir überhaupt noch jemand den Listenpreis eines Autos von vor 5 Jahren nennen? Oder ist es der jetzige (sofern es das Fahrzeug heute überhaupt noch in der Form gibt)?
        Zuletzt geändert von RB73; 20.03.2014, 14:10.

        Kommentar

        Lädt...
        X