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Anlage KAP Zeile 14 und 15

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    Anlage KAP Zeile 14 und 15

    Hallo,

    Habe lt. Steuerbescheinigungen die Gesamtsumme der Kapitalerträge in Zeile 7 eingetragen.
    In Zeile 14 hab ich die lt. Steuerbescheinigungen Gesamtsumme des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages eingetragen, in meinem Fall 800€.
    Was muss ich in Spalte 15 eintragen (lt. Elster Formular: "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt) ?
    Bin mit meinem Mann zusammen veranlagt und gebe nur 1 Anlage KAP ab.
    Hab versucht eine "0" bzw. "802 (die Differenz zu 1602), hab versucht kein Eintrag da rein zu schreiben. Es hilft alles nichts.
    Nach wie vor hab ich den Hinweis, dass in der Anlage KAP der von beiden Ehegatten in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag einzutragen ist.
    Solange die Ursache dieses Hinweises nicht behoben ist, kann ich mit der EST nicht weitermachen.
    Wer kann mir weiterhelfen?

    #2
    AW: Anlage KAP Zeile 14 und 15

    Wenn die Werte aus der Steuerbescheinigung in Zeile 7ff eingegeben wurden, kommt der ausgenutzte Freistellungsauftrag in Zeile 14. In Zeile 15 kommen die bei anderen Banken, die in Zeile 7ff nicht eingetragen wurden, freigestellten Beträge. Gibt es solche nicht, kommt eine Null rein.

    Der Hinweis sagt, dass hier auch der vom anderen Ehepartner ausgenutzte Freibetrag einzutragen ist (wenn der keine eigene Anlage KAP ausfüllt). Hat der keinen Freibetrag ausgenutzt, bleibt es bei Null. Da der Hinweis grün ist, verhindert er weder Übermittlung noch Berechnung, sondern man kann nach Lesen und Verstehen anklicken, dass dieser Hinweis nicht mehr angezeigt werden soll.

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      #3
      AW: Anlage KAP Zeile 14 und 15

      Wozu benötigt man denn die Zeile 15? Da man ja von den Banken eine Steuerbescheinigung bekommt, frage ich mich was da reingehört.

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        #4
        AW: Anlage KAP Zeile 14 und 15

        Es hindert einen natürlich niemand, alle Kapitalerträge zu erklären und die Bescheinigungen komplett abzutippen.
        Nur muss man es (außer im Fall des Antrags auf Günstigerprüfung) nicht.

        Beispiel:

        Steuerbescheinigung Bank A
        Zeile 7: 2001 Euro
        Zeile 14 oder 15: 401 Euro
        Zeile 50: 400 Euro
        Zeile 51: 5,5% davon

        Steuerbescheinigung Bank B
        Zeile 7: 200 Euro
        Zeile 14 oder 15: 200 Euro (eigentlich lautete der Freistellungsauftrag über 400 Euro, aber nur 200 wurden ausgeschöpft, s. Zeile 7)

        Wenn man mit den 25% Abgeltungssteuer zufrieden ist, kann man einfach Zeile 5 ankreuzen, die Bescheinigung von Bank A abtippen, erklärt die Kapitalerträge bei B nicht, sondern gibt nur in Z15 an, dass dort 200 Euro Freibetrag ausgeschöpft waren. Resultat ist dann, dass es die auf den noch nicht ausgeschöpften Freibetrag in Höhe von 200 Euro entfallende Abgeltungssteuer von 50 Euro wieder gibt.

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          #5
          AW: Anlage KAP Zeile 14 und 15

          Ok verstehe. Vielen Dank für das Beispiel. Und die Günstigerprüfung lohnt sich nur, wenn man mehr Kapitalerträge über dem Freistellungssatz hat und der persönliche Steuersatz niedriger als die Kest ist?

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            #6
            AW: Anlage KAP Zeile 14 und 15

            Hallo Horst80,

            die Günstigerprüfung ist nicht ganz so einfach, aber grob hast du recht (bis auf das mit dem persönlichen Steuersatz, s.u.).

            Konkret:
            - bei Erträgen unterhalb des Sparer-Pauschbetrages spielt es gar keine Rolle, es werden so oder so alle abgeführten Steuern erstattet
            - bei leichtem überschreiten des Sparer-Pauschbetrages kommt eventuell zusätzlich die Härtefallregelung zur Anwendung (wenn man ansonsten keine NICHT-Lohneinkünfte hat). Dazu bedarf es aber zwingend dem Antrag auf Günstigerprüfung, die Härtefallregelung gibt es bei der Abgeltungsteuer nicht.
            - in allen anderen Fällen KANN sich die Günstigerprüfung bis zu einem GRENZsteuersatz von 25% lohnen (das hängt aber vom Einzelfall ab, insbesondere wie die Kapitalerträge selbst wiederum den Steuersatz erhöhen würden)

            Extremes Beispiel:
            Jemand hat ausschließlich Kapitaleinkünfte - ein sogenannter Privatier -, diese sind aber sehr hoch, sagen wir einmal 1 Mio p.a. (Hoeneß läßt grüßen).
            In dem Fall könnte man auf den ersten Blick meinen, dass sich die Günstigerprüfung sicher lohnt, weil er ja - ohne die Kapitalerträge - einen persönlichen Steuersatz und ebenso einen Grenzsteuersatz von 0% hat. Trotzdem würde die Prüfung aber negativ ausfallen, denn der Steuersatz incl. der Kapitalerträge würde dem Spitzensteuersatz entsprechen (=höher als der Abgeltungssteuersatz).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Anlage KAP Zeile 14 und 15

              Hi Stefan, vielen Dank für die Erklärung. Dein Beispiel hat es nochmal verständlicher gemacht. Um in dem Beispiel zu bleiben mit dem Privatier. Wenn der Privatier ein Kreuz bei Günstigerprüfung macht und diese negativ ausfällt, dann zahlt er trotzdem nicht mehr als die Abgeltungssteuer plus Soli darauf, oder?

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                #8
                AW: Anlage KAP Zeile 14 und 15

                Hallo Horst80,

                ja, der Antrag bliebe dann ohne Folgen, halt als sei er nicht gestellt worden.

                Daher rate ich im Zweifel auch immer, den Antrag zu stellen (bzw. Elster mal mit und mal ohne rechnen zu lassen - reicht meist auch schon um Klarheit zu bekommen).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Anlage KAP Zeile 14 und 15

                  Genauso werde ich das auch machen. Und um Rückfragen zu vermeiden gleich alles zu erklären. Ist ja einfach durch die Steuerbescheinigungen.

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                    #10
                    AW: Anlage KAP Zeile 14 und 15

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    Daher rate ich im Zweifel auch immer, den Antrag zu stellen (bzw. Elster mal mit und mal ohne rechnen zu lassen - reicht meist auch schon um Klarheit zu bekommen).
                    Richtig, es gibt Zweifelsfälle, wo die Faustregel mit dem Grenzsteuersatz nicht hinhaut, abgesehen davon, dass das nur passt, wenn die Kapitalerträge einen eher kleinen Teil der Einkünfte ausmachen. Härtefallregelung hast du schon genannt, Altersentlastungsbeitrag wäre ein weiteres Beispiel. Da muss einfach gerechnet werden.

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                      #11
                      AW: Anlage KAP Zeile 14 und 15

                      Also alles erklären, Günstigerprüfung ankreuzen und man ist auf der sicheren Seite. Perfekt!

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                        #12
                        AW: Anlage KAP Zeile 14 und 15

                        Zitat von Horst80 Beitrag anzeigen
                        Also alles erklären, Günstigerprüfung ankreuzen und man ist auf der sicheren Seite. Perfekt!
                        Hallo zusammen. Die Antworten haben mir schon sehr geholfen. Aber ein großes Problem bleibt noch:
                        Ich habe nicht von allen Banken die Auskünfte bekommen. Sobald der FA ausgereicht hat, wird nix geschickt. Auf Nachfrage, bekomme ich dann zwar ein Blatt, aber da steht überall 0,00€ drauf. Angeblich "wissen" die Ämter ja alle meine Einkünfte und damit auch den genutzten Pausch-Betrag, da er sowieso übermittelt wird. Ich selbst habe da nicht im Detail den Überblick, weil es inkl. meiner Frau einfach zu viele Einzelpositionen sind.

                        Nach meiner Rechnung/Schätzung müsste ich noch etwas Freibetrag übrig haben und habe bei einer meiner Banken zu wenig FA platziert, sodass ich dort Steuern gezahlt habe. Also würde ich nur diese Bank prüfen lassen. Hab dort auch den Bescheid bekommen und kann die Angaben in die KAP übertragen. Nur: Was trage ich in Zeile 15 ein, wenn ich darüber keine Auskunft habe (die Zahlen aber angeblich ans Amt übermittelt wurden)? Trage ich dann 0 ein - oder ist das eigentlich falsch/Betrug, weil ich ja weiß, dass ich weitere Freibeträge bereits ausgeschöpft habe. Ich kenne nur die Höhe nicht...

                        Danke für eure Hilfe!

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                          #13
                          AW: Anlage KAP Zeile 14 und 15

                          Zitat von Baseman23 Beitrag anzeigen
                          Hallo zusammen. Die Antworten haben mir schon sehr geholfen. Aber ein großes Problem bleibt noch:
                          Ich habe nicht von allen Banken die Auskünfte bekommen. Sobald der FA ausgereicht hat, wird nix geschickt. Auf Nachfrage, bekomme ich dann zwar ein Blatt, aber da steht überall 0,00€ drauf. Angeblich "wissen" die Ämter ja alle meine Einkünfte und damit auch den genutzten Pausch-Betrag, da er sowieso übermittelt wird. Ich selbst habe da nicht im Detail den Überblick, weil es inkl. meiner Frau einfach zu viele Einzelpositionen sind.

                          Nach meiner Rechnung/Schätzung müsste ich noch etwas Freibetrag übrig haben und habe bei einer meiner Banken zu wenig FA platziert, sodass ich dort Steuern gezahlt habe. Also würde ich nur diese Bank prüfen lassen. Hab dort auch den Bescheid bekommen und kann die Angaben in die KAP übertragen. Nur: Was trage ich in Zeile 15 ein, wenn ich darüber keine Auskunft habe (die Zahlen aber angeblich ans Amt übermittelt wurden)? Trage ich dann 0 ein - oder ist das eigentlich falsch/Betrug, weil ich ja weiß, dass ich weitere Freibeträge bereits ausgeschöpft habe. Ich kenne nur die Höhe nicht...

                          Danke für eure Hilfe!
                          Das stimmt so nicht. Banken sind verpflichtet, Steuerbescheinigungen auszustellen und müssen einem diese auf Nachfrage kostenlos aushändigen.

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                            #14
                            AW: Anlage KAP Zeile 14 und 15

                            Zitat von Horst80 Beitrag anzeigen
                            Das stimmt so nicht. Banken sind verpflichtet, Steuerbescheinigungen auszustellen und müssen einem diese auf Nachfrage kostenlos aushändigen.
                            Aha. Na ja, auf Nachfrage HABEN sies mir ja zugeschickt, aber mit lauter Nuller drin anstatt allen Werten. Wenn es eh automatisch übermittelt wird, trage ich halt 0 in Z.15...

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                              #15
                              AW: Anlage KAP Zeile 14 und 15

                              Also nochmal zum Mitschreiben: Die Banken übermitteln KEINE Zinserträge etc. an das Finanzamt.

                              "Lauter Nullen drin anstatt Werten": Was soll das heißen ? Dass Deiner Ansicht nach Du in dem Jahr z.B. 500 € Zinserträge hattest und die Bank fälschlich 0 € bescheinigt ? Oder waren es 0 € und die Bank bescheinigt zu recht 0 € ?

                              Zur Sicherheit noch eine Frage: Es dreht sich um INLÄNDISCHE Banken ?
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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