Hallo,
müssen Kapitalerträge, die auf einem ausländischen Bankkonto angefallen sind, immer angegeben werden oder gibt es Fälle wo dies zum Beispiel nicht notwendig ist?
Könnte mir z.B. folgende Fälle vorstellen:
1. wenn inländ. und ausländ. Kapitalerträge zusammen unter dem Sparerfreibetrag (801,-) liegen.
2. wenn im Ausland nur Verluste erzeugt wurde, aber auf eine Anrechnung (Verlustvortrag) verzichtet werden soll.
Danke und Gruß
Bernd
müssen Kapitalerträge, die auf einem ausländischen Bankkonto angefallen sind, immer angegeben werden oder gibt es Fälle wo dies zum Beispiel nicht notwendig ist?
Könnte mir z.B. folgende Fälle vorstellen:
1. wenn inländ. und ausländ. Kapitalerträge zusammen unter dem Sparerfreibetrag (801,-) liegen.
2. wenn im Ausland nur Verluste erzeugt wurde, aber auf eine Anrechnung (Verlustvortrag) verzichtet werden soll.
Danke und Gruß
Bernd
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