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"unechte" doppelte Haushaltsführung - Fahrkosten

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    "unechte" doppelte Haushaltsführung - Fahrkosten

    Hallo,

    ich versuche mich gerade an unserer EStErklärung und treffe da auf ein paar Stolpersteine:

    1) Mein Mann arbeitet in einer anderen Stadt, 90 km entfernt. Innerhalb der Woche bewohnt er ein Zimmer bei seinen Eltern. Von dort aus beträgt die Entfernung zum Arbeitsort nur 5 km. Er fährt jedes Wochenende nach Hause.

    Ich weiß nicht recht, wo ich das alles eintragen soll. Als doppelte Haushaltsführung zählt das ja nicht, wenn ich das richtig verstanden habe. Wie trage ich dann die km zur Arbeitsstätte und wie die Heimfahrten ein?

    Und wie das tägliche Telefongespräch? Wir haben zu Hause eine Telefonflat, lassen sich da überhaupt Gesprächskosten ansetzen?

    2) Betreuungskosten wurden zeitweise vollständig vom Landkreis getragen. Diese sind nicht anzugeben?

    Später habe ich einen Betreuungskostenzuschuss vom A-Amt erhalten und damit die Betreuungskosten selbst bezahlt. Muss ich hier Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen?

    Wer was dazu weiß, möge mir unbedingt helfen :-)

    LG Doro

    #2
    AW: "unechte" doppelte Haushaltsführung - Fahrkosten

    zu 1) korrekt ist, das dies kein fall doppelter haushaltsfuehrung ist, steht auch so in der Eingabehilfe zu Elster.
    aber was spricht dagegen die fahrten getrennt aufzulisten in den zeilen 31ff ? also einmal den Block ausfuellen für die 5km einfache strecke zur arbeit, von der Wohnung dort an allen arbeitstagen, dann auf 'hinzufuegen' und einen zweiten block mit den 90km pro einfache strecke für jede heimfahrt, also pro Woche. Ggf. kann man das dem Finanzamt auf einem formlosen Anhang entsprechend erläutern.

    zu 2) natuerlich kann man nur das absetzen was man auch tatsaechlich selbst getragen hat, also wenn der Landkreis das trägt, kann man nix absetzen.
    zuschuesse von anderer seite wie bspw. dem Arbeitsamt werden von den Betreuungskosten abgezogen, dafuer gibt es die Zeilen 68 und 76 auf der Anlage Kind ;-)

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