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Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

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    Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

    Hallo,

    ich bekomme bei der Steuerberechnung folgenden Hinweis zu Kinderbetreuungskosten:

    ****

    Für ein Kind sind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten eingegeben, die maschinell nicht
    in der Steuerberechnung berücksichtigt wurden.


    Es wurden niedrigere Kinderbetreuungskosten bei der Verteilung für ein Kind ( 26.05.2009 )
    angegeben als vom Programm als abzugsfähig ermittelt wurden.

    ****

    Habe ich etwas falsch eingetragen ? Was muss ich tun, damit die Kinderbetreuungskosten in der Steuerberechnung berücksichtigt werden ?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

    maschinell nicht beruecksichtigt heisst meist die kinderbetreuungskosten werden als betriebsausgaben geltend gemacht. dann erfolgt kein automatischer abzug, weil dies durch den selbständigen auf der EÜR erfolgen muss und die kosten (bzw. die 2/3 davon) direkt den gewinn mindern.

    wenn lt. Hinweis niedrigere Kosten als möglich geltend gemacht wurden, dann wurde vielleicht bei ermittlung der 2/3 zB abgerundet statt aufgerundet, oder es wurde tatsaechlich zu wenig angesetzt.

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

      Hallo!

      Ich habe ein ähnliches Problem. Im meinem Fall erhalte ich bei der Steuerberechnung den Hinweis, dass höhere Kinderbetreuungskosten bei der Verteilung des Kindes angegeben wurden. Dies kann ich nicht nachvollziehen, da ich bei der 2/3 Berechnung sogar abgerundet habe.

      Wir haben 1.471 EUR Kosten. 2/3 davon sind abgerundet 980. Dennoch erhalte ich jedesmal diese Meldung. Und das Programm berechnet dann nur 83 oder 84 EUR Betreuungskosten... Was mache ich falsch?

      Zeile 61: 0101 3112 1471
      Zeile 62: 0101 3112 1471
      Zeile 67: 0101 3112 0
      Zeile 69: 0101 3112 0
      Zeile 81: 1471 und 980
      Zeile 87: Beides 0101 3112

      Ich verzweifele gerade...Hilfe!

      Besten Dank im Voraus!!

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

        den 2/3 Betrag jedenfalls AUFrunden. bei der Steuer gilt immer der für Sie günstigere (also in dem Fall höhere Wert)!
        die Meldung bezieht sich allerdings vermutlich auf den falschen Wert der in der berechnung ermittelt wurde, der ist ja niedriger als die angegebenen aufwendungen...

        wenn sie die kinderbetreuungskosten wegen erwerbstaetigkeit wie werbungskosten geltend machen, können sie sich die eintragung in zeile 67 sparen.

        sie haben vermutlich in zeile 90 eine Angabe gemacht zur verteilung des zu beruecksichtigenden hoechstbetrages zwischen den elternteilen. dies wird derzeit in der berechnung falsch ausgewertet. da es hier tatsaechlich nur um die maximal höhe von 4000 Euro geht, können Sie bei dem von Ihnen angegebenen wert auch auf eine Angabe in Zeile 90 komplett verzichten, da sie mit 981 Euro auch unter haelftigen hoechstgrenze von 2000 euro liegen.

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          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

          Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist das Problem nach wie vor nicht gelöst.

          Die Einträge in Zeile 67 habe ich entfernt.
          Zeile 90 enthält keinen Eintrag, da sich diese Zeile auf geschiedene oder dauernd getrennt lebende Eltern bezieht.

          OK, dann vertraue ich einmal darauf, dass die Berechnung beim Finanzamt richtig funktioniert und 981 EUR berücksichtigt werden und nicht nur 83 EUR...

          Trotzdem danke.

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