Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung für 2013

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung für 2013

    Hallo Member ,
    ich habe am 20.12.2013 geheiratet in Hongkong und meine Frau ist am 6.03.2014 nach Deutschland gekommen !!


    Bis Ende 2013 habe ich natürlich schön Lohnsteuer nach Klasse 1 bezahlt .

    So wie ich jetzt gelesen und gehört habe wird das komplette Jahr 2013 nun mit LStk 3 berechnet wenn ich eine Einkommensteuererklärung mache?

    Sehe ich das richtig ?

    Der Mann vom Finanzamt meinte nur wir müssten diese Erklärung halt gemeinsam machen ..

    Spielt es da keine Rolle das meine Frau erst 2014 eingereist ist ?

    Lg

    Diver89

    #2
    AW: Steuererklärung für 2013

    Hallo,

    zum allgemeinen Verständnis, Steuerklassen spielen bei der Einkommensteuer keine Rolle.
    Sie sind eingerichtet, um bei dem monatlichen Lohnsteuerabzug so passend wie möglich zur Jahressteuer vorab Steuern zu erheben.
    Natürlich gibt es Verschiebungen durch entsprechende Parameter wie diverse Werbungskosten und vieles andere mehr.
    Die Einkommensteuererklärung stellt praktisch alles im Lauf des Jahres zusammen und es wird gegeneinander aufgerechnet.
    Eines wirkt sich vielleicht vorteilig für Sie aus, verschiedene Freibeträge verdoppeln sich durch Heirat und bei gemeinsamer Veranlagung.
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung für 2013

      Zitat von Diver89 Beitrag anzeigen
      Spielt es da keine Rolle das meine Frau erst 2014 eingereist ist ?
      Eine Einzelveranlagung -also keine(!) Zusammenveranlagung- wird normalerweise dann durchgeführt, wenn sich einer der Ehepartner während des gesamten Jahres nicht im Inland aufhält. Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn der Ehegatte in einem EU-Staat lebt(e).
      mfg. - Kent

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung für 2013

        Hallo,
        wenn Sie im Dezember 2013 geheiratet haben und nun Ihre Steuererklärung machen und sich gemeinsam veranlagen lassen, dann werden Sie steuerlich nach der Splitting-Tabelle behandelt (Steuerklasse 3). Es spielt keine Rolle, dass Ihre Frau erst 2014 nach Deutschland gekommen ist.
        Der Steuerbeamte hat es Ihnen richtig gesagt.

        mfg
        MW.
        Zuletzt geändert von weinmann-manfred; 22.03.2014, 19:15.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung für 2013

          ist dies zu 100 Prozent sicher ?

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung für 2013

            Das geht aber m.E. nur, wenn zumindest zeitweise unbeschränkte Einkommensteuerpflicht beider Ehegatten besteht. Dazu ist es erforderlich, dass die Ehegatten im Jahr der Veranlagung (2013) einen Wohnsitz oder zumindest einen gewöhnlichen Aufenthalt (über 6 Monate) im Inland haben.
            mfg. - Kent

            Kommentar


              #7
              AW: Steuererklärung für 2013

              Für mich überschätzt sich jemand, der hierzu eine 100%-Aussage trifft, eindeutig selbst.

              Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist, dass beide Ehegatten zu Beginn des Veranlagungszeitraums unbeschränkt steuerpflichtig waren oder dieser Umstand während des VZ eingetreten ist. Beim Mann könnte man hier eine unbeschränkte Steuerpflicht vermuten, bei der Frau weder ausschließen noch sicher feststellen.

              Aber erstens hat das nichts mit Elster zu tun, zweitens hängt das von diversen Einzelfalldetails ab, so dass man da schnell Richtung unerlaubte Steuerberatung käme.

              Kommentar


                #8
                AW: Steuererklärung für 2013

                m. E.. keine Zusammenvlg. mgl. mangels WS im Inland 2013. Wohl aber Unterhalt.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuererklärung für 2013

                  Fälle, in denen die Frau unbeschränkt steuerpflichtig ist, wären mindestens konstruierbar.
                  Mann arbeitet für deutsche Firma, von der er sein einziges Einkommen bezieht, ganzjährig in Hongkong, ist nach §1 (2) aber in D unbeschränkt steuerpflichtig, heiratet eine Frau (ohne eigenes Einkommen) und lebt mit ihr in einem Hausstand, dann wäre die Frau mE nach §1 (2) als zum Haushalt gehörende Angehörige ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtig.
                  Fährt hingegen ein Inlandsdeutscher zum Weihnachtsurlaub nach Hongkong, verliebt sich Hals über Kopf und heiratet, und die Frau kommt im Jahr drauf nach D, sehe ich auch keine unbeschränkte Steuerpflicht der Frau und damit keine Zusammenveranlagung.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X