Wenn ich die o.g. Zeile fülle lt. VBL Nachweis, dann sagt die Plausiprüfung "keine Fehler", aber die Steuerberechnung bringt nachstehende Hinweise. Warum auch der Hinweis auf die Anlage AV? Ohne den Betrag in Zeile 49 läuft alles ganz normal ab. Soll ich die Datenübermitlung einfach vornehmen.
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage AV: Jede Eintragung zu Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder kapitalgedeckten
betrieblichen Altersversorgung muss in Fällen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre in einer eigenen
Spalte eingetragen werden.
EHW Elster-/Steubel-Hinweise
Anlage R: Bitte überprüfen Sie auf der Anlage R das Datum und die Höhe der Einmalzahlung vor
Rentenbeginn. Eine der Angaben fehlt.
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage AV: Jede Eintragung zu Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder kapitalgedeckten
betrieblichen Altersversorgung muss in Fällen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre in einer eigenen
Spalte eingetragen werden.
EHW Elster-/Steubel-Hinweise
Anlage R: Bitte überprüfen Sie auf der Anlage R das Datum und die Höhe der Einmalzahlung vor
Rentenbeginn. Eine der Angaben fehlt.