Ich beziehe neben meiner Rente eine kleine Hinterbliebenenversorgung für die die Steuer erst durch die Est-Erkärung errechnet wird. Meine Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversichrung führe ich selbst ab, es werden also keine Abzüge durch den "Arbeitgeber" getätigt.
Trotsdem steht in der Zeile 28 eine "Mindestversorgungspauschale?
Ich bin der Meinung, dass das meine Steuerlast erhöht.
Kann mir das einer erklären?
Danke für die Auskunft
IrmGerl
Trotsdem steht in der Zeile 28 eine "Mindestversorgungspauschale?
Ich bin der Meinung, dass das meine Steuerlast erhöht.
Kann mir das einer erklären?
Danke für die Auskunft
IrmGerl
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