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ihre frage enthaelt genaugenommen zu wenig informationen.
machen sie ihre eigene steuererklärung oder die ihrer tochter?
wollen sie werbungskosten zu ihrem arbeitslohn oder dem ihrer tochter erklären?
unterstellt sie machen ihre eigene erklärung und sind gerade beim ausfuellen der anlage kind, so müssen sie dort zwar aussagen zu den einkuenften ihrer tochter treffen, aber nicht zwangslaeufig zu den dazugehörigen werbungskosten.
bei einkuenften aus nichtselbstaendiger arbeit wird zB automatisch auch fuer das eikommen des kindes der normale pauschbetrag von 920 Euro beruecksichtigt, soweit nicht höhere ausgabe geltend gemacht werden.
sollte das kind also nicht mehr als 8600 Euro verdient haben kann man sich derartige angaben sparen ;-)
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