Hallo,
ein etwas komplizierterer Fall:
Selbstständer Einzelkaufmann versteuert das Firmenauto mit der 1%-Regelung. Im Jahr 2013 läuft die Firma so schlecht, dass er Mitte des Jahres nebenher einen Job als Fernfahrer annimmt. Zu diesem Job fährt er 1 x pro Woche 65 km einfache Strecke, ist jedoch meistens 4-5 Tage unterwegs.
Da er als Einzelkaufmann zusammen mit seiner Frau veranlagt wird und auch der Gewinn (besser Verlust) der Firma in die Steuerberechnung mit einfließt, könnte er zwar zusätzlich zum Firmenwagen auch die Pendlerpauschale angeben, jedoch wird der Firmenwagen vom Finanzamt nur als solcher akzeptiert, wenn er mind. 50 % geschäftlich genutzt wird. Die Selbstständigkeit hat er nur am Wochenende weiter betrieben und nach 6 Monaten diese Firma komplett geschlossen.
Im Geschäftsjahr 2013 wurde der Firmenwagen wie gesagt mit 1% versteuert, die Umsatzsteuer der monatlichen Leasingkosten abgesetzt, sowie in 12 Monaten gerade einmal 300 Euro Sprit angegeben.
Wäre es sinnvoller die Pendlerpauschale gar nicht anzugeben, um zu vermeiden, dass das Finanzamt das Firmenauto nachversteuert? Andererseits hat er als LKW-Fahrer ja eine steuerfrei Spesenabrechnung (Auslöse), so dass das Finanzamt schon anhand derer sieht, dass die selbstständige Arbeit wirklich nur noch an wenigen Tagen möglich war.
Vielleicht sollte ich aber noch erwähnen, dass das Finanzamt, welches evtl. Zugriff auf die Summen der Auslöse hat, in einem anderen Regierungsbezirk liegt, als das, bei dem die Einkommensteuer gemacht wird.
Puhh, recht kompliziert, hoffe ich habe nicht einigermaßen verständlich ausgedrückt und hier lesen ein paar Profis mit !!!! :-)
LG
J.
ein etwas komplizierterer Fall:
Selbstständer Einzelkaufmann versteuert das Firmenauto mit der 1%-Regelung. Im Jahr 2013 läuft die Firma so schlecht, dass er Mitte des Jahres nebenher einen Job als Fernfahrer annimmt. Zu diesem Job fährt er 1 x pro Woche 65 km einfache Strecke, ist jedoch meistens 4-5 Tage unterwegs.
Da er als Einzelkaufmann zusammen mit seiner Frau veranlagt wird und auch der Gewinn (besser Verlust) der Firma in die Steuerberechnung mit einfließt, könnte er zwar zusätzlich zum Firmenwagen auch die Pendlerpauschale angeben, jedoch wird der Firmenwagen vom Finanzamt nur als solcher akzeptiert, wenn er mind. 50 % geschäftlich genutzt wird. Die Selbstständigkeit hat er nur am Wochenende weiter betrieben und nach 6 Monaten diese Firma komplett geschlossen.
Im Geschäftsjahr 2013 wurde der Firmenwagen wie gesagt mit 1% versteuert, die Umsatzsteuer der monatlichen Leasingkosten abgesetzt, sowie in 12 Monaten gerade einmal 300 Euro Sprit angegeben.
Wäre es sinnvoller die Pendlerpauschale gar nicht anzugeben, um zu vermeiden, dass das Finanzamt das Firmenauto nachversteuert? Andererseits hat er als LKW-Fahrer ja eine steuerfrei Spesenabrechnung (Auslöse), so dass das Finanzamt schon anhand derer sieht, dass die selbstständige Arbeit wirklich nur noch an wenigen Tagen möglich war.
Vielleicht sollte ich aber noch erwähnen, dass das Finanzamt, welches evtl. Zugriff auf die Summen der Auslöse hat, in einem anderen Regierungsbezirk liegt, als das, bei dem die Einkommensteuer gemacht wird.
Puhh, recht kompliziert, hoffe ich habe nicht einigermaßen verständlich ausgedrückt und hier lesen ein paar Profis mit !!!! :-)
LG
J.
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