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Nach Heirat erste Zusammenveranlagung

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    Nach Heirat erste Zusammenveranlagung

    Mein Sohn hat im November geheiratet. Er ist von Steuerklasse 1 auf 3 gegangen, da seine Ehefrau nur Arbeitslosengeld erhält.

    In Anlage N beim Ehemann ist alles ok.
    In Anlage N bei der Ehefrau Fehlermeldung, bei Zeiten der Nichtbeschäftigung (Arbeitslosengeld). Ich habe alles eingetragen, auch im Hauptvordruck. Trotzdem bleibt die Meldung bestehen. Wo ist der Fehler?

    #2
    AW: Nach Heirat erste Zusammenveranlagung

    wenn die ehefrau gar keine Einkünfte hat, würde ich es nur im Hauptvordruck eintragen und die Anlage N ganz entfernen.

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      #3
      AW: Nach Heirat erste Zusammenveranlagung

      Danke für die superschnelle Antwort. Hat funktioniert.

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        #4
        AW: Nach Heirat erste Zusammenveranlagung

        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        wenn die ehefrau gar keine Einkünfte hat, würde ich es nur im Hauptvordruck eintragen und die Anlage N ganz entfernen.
        Hallo,
        die Ehefrau hat eigene Einnahmen, nämlich Arbeitslosengeld.
        Diese sind einzutragen im Hauptvordruck Zeile 94 unter Lohnersatzleistungen für Ehefrau.

        mfg
        M.W.

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          #5
          AW: Nach Heirat erste Zusammenveranlagung

          Zitat von weinmann-manfred Beitrag anzeigen
          Hallo,
          die Ehefrau hat eigene Einnahmen, nämlich Arbeitslosengeld.
          Diese sind einzutragen im Hauptvordruck Zeile 94 unter Lohnersatzleistungen für Ehefrau.

          mfg
          M.W.
          So hat Kloebi es doch auch beschrieben Lohnersatzleistungen wozu Arbeitslosengeld zählt im Hauptvordruck angeben, Anlage N keine Angaben. Es hat beim betroffenem auch zum Erfolg geführt also Problem gelöst.

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            #6
            AW: Nach Heirat erste Zusammenveranlagung

            einkünfte sind was anderes als einnahmen.

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