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Steuerberechnung berücksichtigt Kinderfreibetrag nicht

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    Steuerberechnung berücksichtigt Kinderfreibetrag nicht

    Hallo Leute,
    in der Steuerberechnung finde ich keinerlei Hinweis das mein zweites Kind in irgendeiner weise berücksichtigt wurde. Kein Freibetrag, Keine Anrechnung über erhaltenes Kindergeld NICHTS.
    Der Unterschied zum ersten Kind ist dass, das zweite aktuell keiner Berufsausbildung/Studium nachgeht. Das Kind wurde in 2013 volljährig und hat die Schule abgeschlossen. Ich habe lediglich den Punkt "Konnte die Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen" Angekreuzt und das erhaltene Kindergeld eingetragen. (Die Kindergeldkasse hat die geleisteten Praktika anerkannt und Kindergeld für das ganze Jahr bewilligt) Die "Plausibilitätsprüfung" ist OK. Der Versuch in der Anlage Kind zusätzlich die Zeiten für geleistete Praktika einzutragen ändert nichts am Ergebnis.
    Ich denke gem. Gesetz habe ich einen Anspruch auf Kindergeld solange das Kind unter 25 ist oder?
    Habe ich was falsch Eingetragen, Habe ich Keinen Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder ist das evtl. ein Programmfehler?
    Dank für einen Hinweis

    #2
    AW: Steuerberechnung berücksichtigt Kinderfreibetrag nicht

    Du bekommst was am günstigsten ist. Wenn das das Kindergeld ist dann gibt's den Freibetrag nicht. Für das andere Kind ist offensichtlich der Freibetrag günstiger, so dass Du im Rahmen der Steuererklärung das Kindergeld zurückzahlen musst.

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      #3
      AW: Steuerberechnung berücksichtigt Kinderfreibetrag nicht

      Tipp: Bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag immer berücksichtigt. Wenn in der Berechnung des Soli auftaucht, dass zwei Kinderfreibeträge berücksichtigt wurden, ist alles ok, und das Fehlen des einen Freibetrags in der Einkommensteuerberechnung hat die von L E Fant beschriebene Ursache.

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        #4
        AW: Steuerberechnung berücksichtigt Kinderfreibetrag nicht

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Du bekommst was am günstigsten ist. Wenn das das Kindergeld ist dann gibt's den Freibetrag nicht. Für das andere Kind ist offensichtlich der Freibetrag günstiger, so dass Du im Rahmen der Steuererklärung das Kindergeld zurückzahlen musst.
        Ich dachte die Entscheidung für den "Günstigerfall" betrifft ALLE Kinder. Also entweder ist der Freibetrag "Günstiger" oder das Kindergeld. Wie kann es sein das am "Günstigsten" kommt wenn ich EINEN Freibetrag bekomme un EIN Kindergeld?. Anmerkung die letzten 20 Jahre war immer der Freibetrag für 2 Kinder am Günstigsten (wurde bewilligt). Der Einzige Unterschied zu den vergangenen Jahren ist die Volljährigkeit, Verdient habe ich immer annährend gleich.
        Dank soweit

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          #5
          AW: Steuerberechnung berücksichtigt Kinderfreibetrag nicht

          Zitat von pwsimon Beitrag anzeigen
          Ich dachte die Entscheidung für den "Günstigerfall" betrifft ALLE Kinder
          Nein, diese Entscheidung wird für jedes Kind einzeln getroffen.

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