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Fünftelregelung bei Abfindungen

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    Fünftelregelung bei Abfindungen

    Hallo zusammen,

    wo genau trage ich im Elster Formular eine Abfindung ein, die vom AG meines Mannes NICHT auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt wurde. Mittels des Abfindungsvertrages kann ich den Brutto Abfindungsbetrag belegen und mittels Kontoauszug sehe ich den Nettobetrag. Danke für eine klärende Antwort. Liebe Grüße!

    #2
    AW: Fünftelregelung bei Abfindungen

    Der Arbeitgeber muss eigentlich eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen, u.U. auch eine sog. Besondere LStB. Offensichtlich wurden vom AG ja Steuern abgeführt, also im Zweifel dort nochmals eine LstB anfordern. Anhand der LStB kann ermittelt werden, ob der AG normal oder bereits nach der sog. Fünftelregelung versteuert hat.
    Liegt die LStB dann vor, ist diese 1:1 in die Anlage N zu übernehmen.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Fünftelregelung bei Abfindungen

      Danke für die rasche Antwort. Habe eine neue Bescheinigung angefordert. Diese übernehme ich dann komplett in Anlage N. Grüße

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