Hallo,
ich hatte seit 1998 eine Kapitallebensversicherung. Ich habe sie wegen finanzieller Engpässe zwei Mal beliehen, im letzten Jahr habe ich sie dann komplett gekündigt.
Vom Rückkaufswert (30.000 Euro) wurden die 19.000 Euro Vorauszahlung abgezogen. Ausgezahlt wurden mir 12.400 Euro.
Ich möchte bei meiner Einkommensteuererklärung keinen Fehler machen und diese 12.400 Euro angeben. Ob jetzt auch nachträglich die beiden Vorauszahlungen (die schon in den Vorjahren gewesen sind) eingetragen werden müssen, weiß ich nicht – mir wurde damals von einem Steuerberater (Bekannter) gesagt, dass ich die Vorauszahlungen nicht angeben muss, so lange ich sie nicht für gewinnbringende Zwecke einsetze.
Ich finde im Elster-Formular nicht die Stelle, an der ich die Auszahlung von 12.400 Euro aus der Kündigung eintragen muss. Kann mir da jemand weiter helfen?
Schöne Grüße
Grosi
ich hatte seit 1998 eine Kapitallebensversicherung. Ich habe sie wegen finanzieller Engpässe zwei Mal beliehen, im letzten Jahr habe ich sie dann komplett gekündigt.
Vom Rückkaufswert (30.000 Euro) wurden die 19.000 Euro Vorauszahlung abgezogen. Ausgezahlt wurden mir 12.400 Euro.
Ich möchte bei meiner Einkommensteuererklärung keinen Fehler machen und diese 12.400 Euro angeben. Ob jetzt auch nachträglich die beiden Vorauszahlungen (die schon in den Vorjahren gewesen sind) eingetragen werden müssen, weiß ich nicht – mir wurde damals von einem Steuerberater (Bekannter) gesagt, dass ich die Vorauszahlungen nicht angeben muss, so lange ich sie nicht für gewinnbringende Zwecke einsetze.
Ich finde im Elster-Formular nicht die Stelle, an der ich die Auszahlung von 12.400 Euro aus der Kündigung eintragen muss. Kann mir da jemand weiter helfen?
Schöne Grüße
Grosi
Kommentar