Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lebensversicherung gekündigt - wo trage ich den Auszahlungsbetrag ein?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Lebensversicherung gekündigt - wo trage ich den Auszahlungsbetrag ein?

    Hallo,

    ich hatte seit 1998 eine Kapitallebensversicherung. Ich habe sie wegen finanzieller Engpässe zwei Mal beliehen, im letzten Jahr habe ich sie dann komplett gekündigt.

    Vom Rückkaufswert (30.000 Euro) wurden die 19.000 Euro Vorauszahlung abgezogen. Ausgezahlt wurden mir 12.400 Euro.

    Ich möchte bei meiner Einkommensteuererklärung keinen Fehler machen und diese 12.400 Euro angeben. Ob jetzt auch nachträglich die beiden Vorauszahlungen (die schon in den Vorjahren gewesen sind) eingetragen werden müssen, weiß ich nicht – mir wurde damals von einem Steuerberater (Bekannter) gesagt, dass ich die Vorauszahlungen nicht angeben muss, so lange ich sie nicht für gewinnbringende Zwecke einsetze.

    Ich finde im Elster-Formular nicht die Stelle, an der ich die Auszahlung von 12.400 Euro aus der Kündigung eintragen muss. Kann mir da jemand weiter helfen?

    Schöne Grüße
    Grosi

    #2
    AW: Lebensversicherung gekündigt - wo trage ich den Auszahlungsbetrag ein?

    Ein wenig forschen im Internet brachte folgende Info.

    Falls Verträge über eine Lebensversicherung vor dem ersten Januar 2005 abgeschlossen wurden, bleiben die Erträge aus einer Lebensversicherung mitunter tatsächlich steuerfrei.

    Allerdings müssen dafür einige Bedingungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss der Vertrag über mindestens zwölf Jahre laufen.

    Dann muss der Versicherte zumindest fünf Jahre lang Beiträge in die Lebensversicherung eingezahlt haben.

    Zusätzlich muss im Vertrag eine Todesfallsumme vereinbart sein, die mindestens die Höhe von 60% der eingezahlten Beiträge erreicht. Sind all diese Kriterien erfüllt, so bleibt der Ertrag aus der Lebensversicherung steuerfrei. Anderenfalls wird der komplette Ertrag jedoch mit dem persönlichen Steuersatz des Versicherten versteuert.

    Kündigung ab 2009: Altverträge mit der zwölfjährigen Mindestlaufzeit bleiben auch beim Rückkauf steuerfrei.

    Kommentar


      #3
      AW: Lebensversicherung gekündigt - wo trage ich den Auszahlungsbetrag ein?

      Hallo Konsti,

      ich danke Dir, dass Du für mich mitgedacht hast!

      Die ersten Punkte hatte ich auch gefunden. Aber ich finde nirgendwo eine eindeutige Aussage dazu, ob mein Altvertrag auch bei Kündigung (Rückkauf) steuerfrei bleibt. Hast Du das so im Netz gelesen?

      Das kommt mir nicht konsequent vor - die Steuerfreiheit war doch gerade wegen der Altersvorsorge gegeben, oder?

      Viele Grüße
      Grosi
      Zuletzt geändert von Grosi; 28.03.2014, 00:21.

      Kommentar


        #4
        AW: Lebensversicherung gekündigt - wo trage ich den Auszahlungsbetrag ein?

        http://www.recht-finanzen.de/contents/1216-besteuerung-der-vor-dem-1-1-2005-geschlossenen-versicherungen#besteuerung-der-vor-dem-1-1-2005-geschlossenen-versicherungen

        Hier nochmal zum nachlesen, leider wird es einem in Deutschland nicht leicht gemacht mit den ganzen Verträgen und wann wieso wieviel Steuern zahlen muss oder nicht. anstatt einfache Regelung gibt es zig aber, wenn und oder kaum einer blickt durch wenn man nicht vom Fach ist.

        Steuerfreiheit besteht auch dann, wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag nach Einhaltung der obigen Mindestbedingungen nach einer Teilauszahlung weiterlaufen lassen (BFH-Urteil vom 12.10.2005, VIII R 87/03, BStBl. 2006 II S. 251) oder kündigen bzw. verkaufen.


        Quelle : http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-35966.xhtml?currentModule=home
        Zuletzt geändert von Konsti; 28.03.2014, 02:42.

        Kommentar


          #5
          AW: Lebensversicherung gekündigt - wo trage ich den Auszahlungsbetrag ein?

          Für alle, die es interessiert:

          Ich habe gerade mit meiner Versicherung gesprochen. Ich muss keine Kapitalsteuer bezahlen und brauche die Vorauszahlungen und die Schluss-Auszahlung nicht in der Steuererklärung angeben. Deshalb hatte ich auch keinen Steuerbescheid von der Versicherung bekommen.

          Damit verabschiede ich mich hier und danke Konsti noch einmal für die konkrete Hilfe!

          Schöne Grüße :-))
          Grosi

          Kommentar

          Lädt...
          X