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Frage bzgl. Prozentsatz bei der Steuerberechnung

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    Frage bzgl. Prozentsatz bei der Steuerberechnung

    Hallo zusammen,

    ich habe kurz eine Frage zu meiner Einkommenssteuererklärung von 2013.
    Laut Elster würde ich eine Erstattung von knapp 900 € erhalten.
    Jedoch hat das Finanzamt eine Erstattung von "nur" 200€ ausgerechnet.
    Nun habe ich die Bescheide vom elster und vom FA verglichen.
    Alles ist bis auf ein paar Euro identisch.
    Außer folgendes:
    Auf der zweiten Seite des FA-Bescheides, hat das Finanzamt bei der Berechnung der Steuer mit Progressionsvorbehalt nach dem Grundtarif mit 20,0783 % gerechnet.(Zu versteuerndes Einkommen liegt bei 16296 €)
    Das Elster-Programm rechnet da jedoch mit 16,2161 %. Woran kann das liegen? Wie genau sind solche Steuerberechnungsprogramme? Ich habe auch mal gelesen, dass jeder 4. Steuerbescheid
    falsch berechnet ist.

    Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

    Vielen Dank

    MfG

    bonehelm

    #2
    AW: Frage bzgl. Prozentsatz bei der Steuerberechnung

    Hallo,

    erstmal, die Berechnungsroutine ist bei Elster und beim Finanzamt identisch, daher kann nicht die eine Software richtig und die andere falsch rechnen.

    Aber woran kann es dann liegen? Der Klassiker schlechthin ist ein Kreuz bei Nein in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 (das wäre vermutlich falsch, wenn du anderer Meinung bist begründe bitte die Meinung mal).
    Steht vielleicht noch irgendetwas spezielles in den Erläuterungen des Bescheids? (ich meine jetzt nicht die Standardtexte ala Vorläufigkeitsvermerke, sondern wirklich etwas mit konkretem Bezug zur Erklärung)

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Frage bzgl. Prozentsatz bei der Steuerberechnung

      Hallo,

      Danke schonmal für die schnelle Antwort.
      Unter dem Punkt 11 habe ich Ja ausgewählt. Das dürfte somit stimmen.

      Unter der Erläuterungen stehen folgende Punkte.
      - der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskoste bei Einkünten im Sinne des §22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG (stand bisher in jedem Steuerbescheid)
      - der Höhe des Grundfreibetrages (stand bisher in jedem Steuerbescheid)

      folgende Dinge sind neu:
      - der beschränkten Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG
      - des Abzugs einer zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung
      - der Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts.

      Hängt das damit irgendwie zusammen?

      Vielen Dank schonmal

      Gruß bonehelm

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        #4
        AW: Frage bzgl. Prozentsatz bei der Steuerberechnung

        Hallo,

        imho sind das alles die schon angesprochenen Standardtexte (weil noch Verfahren zu den Themen gerichtsanhängig sind).
        Ich meinte eher etwas über Abweichungen von der Erklärung, denn das Finanzamt MUSS wichtige Änderungen erläutern.

        Hast du vielleicht eine Lohnersatzleistung vergessen zu erklären? Was ist das denn eigentlich gewesen, was da dem Progressionsvorbehalt unterliegt?
        Ich komme bei 20,1% auf ca. 17.150 Euro Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, und bei 16,2% auf ca. 8.500 Euro (alles als unverheiratet gerechnet). Kommt eins von beidem ungefähr hin?

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Frage bzgl. Prozentsatz bei der Steuerberechnung

          Zitat von bonehelm Beitrag anzeigen
          Hallo zusammen,
          [. . .]
          Woran kann das liegen?
          [. . .]
          Vielleicht an Einkünften von ca. 2294 EUR die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, Sie in Ihrer Erklärung und Ihrer Fragestellung hier aber nicht erwähnt hatten?
          Mit freundlichen Grüßen
          gez. D. Cremer

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            #6
            AW: Frage bzgl. Prozentsatz bei der Steuerberechnung

            Hallo DC1961-1,

            wie kommst du auf 2294 ?

            Laut meiner Rechnung von vorhin liegt der fehlende Betrag eher bei 8650 Euro. Oder hab' ich vollkommen falsch gerechnet?

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Frage bzgl. Prozentsatz bei der Steuerberechnung

              Hallo Stefan,

              zvE 16296 ergibt nach ESt-Grundtabelle 2013 ESt 1706 (10,4872 %),
              16,2161 % ergibt nach ESt-Grundtabelle 2013 ESt 2643 (zvE 19874),
              20,0783 % ergibt nach ESt-Grundtabelle 2013 ESt 3272 (zvE 22168),
              also 22168 - 19874 = 2294 mehr zvE bei ca. 3272 - 2643 = 629 mehr ESt,
              oder nur ca. 200 statt 900 Erstattung.

              Ich bitte um Korrektur.
              Mit freundlichen Grüßen
              gez. D. Cremer

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                #8
                AW: Frage bzgl. Prozentsatz bei der Steuerberechnung

                Hallo DC1961-1,

                >>>Ich bitte um Korrektur.

                Das lasse ich mir nun nicht nehmen. :-)

                Folgenden Steuersätze sind gegeben, dazu suche ich mir deren Einkommen in der Grundtabelle 2013 (dazu sollte man eine Ausgabe mit Angabe der Steuersätze haben):

                16,23% - 23.250
                20,08% - 30.850

                Differenz der beiden Beträge: 7600 Euro (voilà, meine groben 8500 liegen in der Toleranz).
                Es spielt hier auch keine Rolle, ob diese theoretischen Einkommen komplett besteuert werden oder nur zum Teil, es sind fast genau 7600 Euro nötig, um den Steuersatz entsprechend zu erhöhen.

                Du rechnest hingegen einfach so, als wenn es voll steuerpflichtiger Lohn gewesen, praktisch mit dem Grenzsteuersatz. Das kann aber bei "nur dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften" nicht stimmen. Diese Einkünfte erhöhen ja selber nicht die Steuer, sondern nur den Steuersatz und damit die Steuer auf das sonstige Einkommen. Daher muss es ein deutlich größerer Betrag sein.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Frage bzgl. Prozentsatz bei der Steuerberechnung

                  Hallo zusammen,

                  Danke schonmal für die zahlreichen Antworten. Hab jetzt beim FA nochmal nachgehakt und es hat sich herausgestellt, dass die Mitarbeiterin jeweils den doppelten Betrag beim Arbeitslosengeld und beim Krankengeld eingetragen hatte. Deshalb dieser erhöhte Prozentsatz. Jetzt bekomm ich knapp 700 € erstattet. Das passt dann schon eher. Aber ich vergleich das nochmal wenn der neue bescheid kommt. Sind ja schließlich immer noch knapp 200€ Differenz. Oder kann das schon mal sein? Wäre ja eine Differenz von knapp 20% zwischen Elsterprognose und FA Steuerbescheid.

                  Gruß bonehelm

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                    #10
                    AW: Frage bzgl. Prozentsatz bei der Steuerberechnung

                    Hallo,

                    ich denke mal, das FA meint noch 700€ und dann die 200€ erhaltenen ergibt 900€ . Auf jeden Fall wieder vergleichen.

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Frage bzgl. Prozentsatz bei der Steuerberechnung

                      Die Frau meinte insgesamt knapp 700€. Also mit den 200€.
                      Welche Prozentzahl müsste denn auf der zweiten Seite des Bescheids stehen bei 16296€ zVE?

                      Gruß bonehelm

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                        #12
                        AW: Frage bzgl. Prozentsatz bei der Steuerberechnung

                        Hallo,

                        >>>Hab jetzt beim FA nochmal nachgehakt und es hat sich herausgestellt, dass die Mitarbeiterin jeweils den doppelten Betrag beim Arbeitslosengeld und beim Krankengeld eingetragen hatte.

                        Vermutlich, weil es an der falschen Stelle eingetragen wurde (Hauptvordruck, und nicht wie es sein sollte in der Anlage N). Das Finanzamt hat nun die Lohnersatzleistungen auch nochmal direkt vom Träger übermittelt bekommen und das in die Anlage N NACHgetragen (weil, es stand ja nichts da).
                        Dieser Eingabefehler ist mir sehr wohl bekannt, leider hatte ich mal wieder nicht daran gedacht, sorry.
                        Übrigens sollte das auch relativ leicht aus dem Bescheid hervorgehen, dort steht doch der "dem Progressionsvorbehalt unterliegende Betrag" (o.ä.).

                        Zu den jetzt noch strittigen 200 Euro kann man so nichts sagen, für solche 'kleinen' Beträge kann es immer zahlreiche Gründe geben. Du solltest zu gegebener Zeit den neuen Bescheid Zeile für Zeile mit der Elster-Berechnung vergleichen, dann sollte es sich schnell aufklären.
                        Dazu gibt es auch extra den Bescheiddatenvergleich, ich weiß jetzt aber nicht ob du den auch bei einem korrigierten Bescheid bekommst (und, ob er überhaupt beantragt wurde).
                        Hilfsweise kannst du jetzt mal die originale Erklärung kopieren und darin dann die Lohnersatzleistungen verdoppeln. Wenn die Elster-Berechnung dann mit dem vorliegenden Bescheid übereinstimmt, kannst du ziemlich sicher sein, dass auch die Berechnung mit einfachem Betrag stimmt.

                        Stefan

                        PS: Könntest du mal aufklären, ob ich mit meinen 7600 Euro richtig lag? Also in Wirklichkeit 7600 Euro Lohnersatzleistung, das Finanzamt hat aber 15200 Euro angenommen, richtig?
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Frage bzgl. Prozentsatz bei der Steuerberechnung

                          Hab so eben den Bescheid vom FA bekommen, in dem steht, dass sie mir die knapp 700€ nachzahlen. Aber der richtige Bescheid kommt erst noch. Also glaub ich das erst, wenn ich das Geld aufm Konto hab :-) Der Fehler war, dass die Lohnersatzleistungen mit knapp 8000€ doppelt angerechnet wurden.

                          Gruß bonehelm

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                            #14
                            AW: Frage bzgl. Prozentsatz bei der Steuerberechnung

                            Also die haben mit knapp 16000€ gerechnet statt mit 8000€ Lohnersatzleistung

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                              #15
                              AW: Frage bzgl. Prozentsatz bei der Steuerberechnung

                              Hallo,

                              >>>Also die haben mit knapp 16000€ gerechnet statt mit 8000€ Lohnersatzleistung

                              Danke für die Bestätigung.

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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