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Haftpflicht - Versicherungsbeginn

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    Haftpflicht - Versicherungsbeginn

    Hallo zusammen,

    ich besitze eine Haftpflichtversicherung, für die ich am 8.10.2013 einen Beitrag für die Laufzeit vom 8.10.2013 bis 8.20.2014 entrichtet habe. Kann ich den Beitrag vollständig in der Steuererklärung von 2013 geltend machen? Oder muss ich den Beitrag nun auf die Tage, die ich in 2013 versichert war, runterrechnen?

    Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe.
    JimCunningham

    #2
    AW: Haftpflicht - Versicherungsbeginn

    Zahlung in 2013 heißt geltend machen in 2013

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      #3
      AW: Haftpflicht - Versicherungsbeginn

      Okay, das habe ich mir schon gedacht. Vielen Dank für deine Antwort!

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        #4
        AW: Haftpflicht - Versicherungsbeginn

        Um ganz sicher zu gehen, sollte es hilfreich sein die Versicherung zu Fragen, welche Beiträge bis Ende 2013 gezahlt wurden. So kann eine reale Summe eintragen werden. Bei den Mehraufwendungen und dem Vorsorgeaufwand muss berücksichtigt werden, dass nur bis zu einer bestimmten Summe die ganzen Versicherungen berücksichtigt werden können. So kann es schon passieren, dass die private Haftpflicht nicht mehr vom Amt berücksichtigt werden kann. Auf http://www.haftpflichtversicherung-t...uererklaerung/ habe ich weitere interessante Hinweise zur Haftpflicht und zur Steuererklärung finden können.

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          #5
          AW: Haftpflicht - Versicherungsbeginn

          ..das entspricht nicht den Gegebenheiten, hier gilt das Abflußprinzip und (nur) beim Betriebsvermögensvergleich kenne ich eine Abgrenzung
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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            #6
            AW: Haftpflicht - Versicherungsbeginn

            Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
            ..das entspricht nicht den Gegebenheiten, hier gilt das Abflußprinzip und (nur) beim Betriebsvermögensvergleich kenne ich eine Abgrenzung
            Dem kann sich das Gesetz und ich nur anschliessen,
            http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html

            Zweifel daran können gern mit einem StB oder LStHV geklärt werden.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Haftpflicht - Versicherungsbeginn

              Hallo,

              >>>..das entspricht nicht den Gegebenheiten, hier gilt das Abflußprinzip und (nur) beim Betriebsvermögensvergleich kenne ich eine Abgrenzung

              Auf welche Aussage beziehst du dich?
              Der Beitrag von Frederike20 war imho jedenfalls korrekt - obwohl etwas überflüssig und vermutlich nur Linkspam.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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