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Bei Ist-Besteuerung nach Rechnungsdatum buchen.

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    Bei Ist-Besteuerung nach Rechnungsdatum buchen.

    Hallo Forum,

    ich habe leider ein riesen Problem. Habe es im vergangenen Jahr völlig versäumt rechtzeitig meine Rechnungen zu schreiben, am 30.12.2013 habe ich schnell noch welche rausgejagt, die wurden natürlich erst im neuen Jahr bezahlt. (Februar 2014)

    Gibt es irgendwie eine Möglichkeit ausnahmsweise doch nach Zeitpunkt der Leistungserbringung zu buchen? Wäre ja Wahnsinn dieses Jahr 2 mal ein komplettes Jahreseinkommen versteuern zu müssen und 2013 eine Null zu schreiben.
    Lassen die Leute vom Finanzamt bei sowas mit sich reden?

    Danke für gute Antworten :-)

    Commi

    #2
    AW: Bei Ist-Besteuerung nach Rechnungsdatum buchen.

    Die Leute vom Finanzamt lassen mit sich reden. Und genau diejenigen sind für Sie auch die Ansprechpartner, die Ihnen sagen, wie Sie vorgehen müssen, um Ihr Problem zu lösen - nicht das Forum.

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      #3
      AW: Bei Ist-Besteuerung nach Rechnungsdatum buchen.

      Kann man dort auch "anonym" vorsprechen um die Lage zu sondieren oder wird man dort gleich mit Steuernummer und Aktenvermerken festgenagelt wenn man an die falsche Person gerät?
      Drum frag ich auch lieber erstmal hier im Forum ehe ich mich irgend einer Willkür aussetze.

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        #4
        AW: Bei Ist-Besteuerung nach Rechnungsdatum buchen.

        Willkür ist, wenn Sie es verpennen, ihre Rechnungen zeitnah zu erstellen, und das FA nun die Besteuerung entgegen der Rechtslage so vornehmen soll, wie es Ihnen am besten in den Kram passt? Es wäre Willkür, Ihrem Ansinnen zu entsprechen. Anonym sondieren können Sie beim FA gar nichts.

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          #5
          AW: Bei Ist-Besteuerung nach Rechnungsdatum buchen.

          Beim Finanzamt kann man anonym bleiben, indem man die Frage dem Steuerberater stellt.

          (Davon abgesehen, aber das gehört ja nicht hierher, kann ich mir kaum vorstellen, dass man den Antrag auf Istbesteuerung ab einem Zeitpunkt zurücknehmen kann, der noch nicht endgültig veranlagt ist ...)

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            #6
            AW: Bei Ist-Besteuerung nach Rechnungsdatum buchen.

            Hallo,
            alle betroffenen Unternehmer sollten sich die eine Frage stellen:
            Warum wähle ich Ist- oder Sollversteuerung?

            Steuerberatung!

            Das Normale ist Soll!

            Wer abweicht, hat es nicht ohne Grund getan. Soll er/sie seinen Stb/WP fragen.

            Ist- soviel ich weiss, wird die ZAHLUNG besteuert, egal wann ich die Rechnung erstelle.
            Dieses Steuersparmodell ging dann wohl vollends in die Hose!

            P.S. Der Beitrag hat mit ELSTER gar nix zu tun, es ist reine Steuergestaltung und deswegen StB (Steuerberatung) vorbehalten!
            Zuletzt geändert von stiller; 02.04.2014, 20:36. Grund: mit Elöster nix zu tun
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Bei Ist-Besteuerung nach Rechnungsdatum buchen.

              @InsideFA, Wenn Sie schon "Willkür" definieren möchten dann bitte richtig.
              Falls die Finanzamtmitarbeiter tatsächlich Spielräume haben sollten, wie ich annehme, setzte ich mich natürlich einer Willkür aus, wenn eine bestimmte Person vom FA in einer konkreten Situation anders handelt, als vielleicht eine andere handeln würde.
              Die Person vom FA ist frei in ihrer Entscheidung, ich hab ab diesem Zeitpunkt keinerlei Einfluss mehr.
              Zuletzt geändert von comm1232; 03.04.2014, 00:52.

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                #8
                AW: Bei Ist-Besteuerung nach Rechnungsdatum buchen.

                Dennoch gehört Ihre Frage nicht in dieses Forum.
                Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                  #9
                  AW: Bei Ist-Besteuerung nach Rechnungsdatum buchen.

                  Zitat von comm1232 Beitrag anzeigen
                  Hallo Forum,

                  ich habe leider ein riesen Problem. Habe es im vergangenen Jahr völlig versäumt rechtzeitig meine Rechnungen zu schreiben, am 30.12.2013 habe ich schnell noch welche rausgejagt, die wurden natürlich erst im neuen Jahr bezahlt. (Februar 2014)

                  Gibt es irgendwie eine Möglichkeit ausnahmsweise doch nach Zeitpunkt der Leistungserbringung zu buchen? Wäre ja Wahnsinn dieses Jahr 2 mal ein komplettes Jahreseinkommen versteuern zu müssen und 2013 eine Null zu schreiben.
                  Lassen die Leute vom Finanzamt bei sowas mit sich reden?

                  Danke für gute Antworten :-)

                  Commi
                  Hallo comm1232,
                  eigentlich recht eigenartig, du arbeitest ein ganzes Jahr und schreibst keine Rechnung. Solange du keine Rechnung rausjagst, kriegst du auch kein Geld.
                  Oder schreibst du bloß keine Rechnung, damit du die Umsatzsteuer nicht abführen musst ?
                  Ansonsten schließe ich meinen Vorrednern an.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Bei Ist-Besteuerung nach Rechnungsdatum buchen.

                    @holzgoe: Ne ne, wollte da nichts tricksen, ganz im Gegenteil. Das FA hat fleissig Umsatzsteuer geschätzt und abgebucht. Ich bin da einfach viel zu nachlässig gewesen beim Thema Steuern und Abrechnung.
                    Solang genug Geld auf dem Konto war hat´s mich nicht so zu gedrängt "Kasse zu machen". Das ich damit in diesem Jahr nen riesen Steuerproblem bekomme war mir nich bewusst. :-/

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                      #11
                      AW: Bei Ist-Besteuerung nach Rechnungsdatum buchen.

                      also geht es dir gar nicht so sehr um Umsatzsteuer, sondern um die Einkommensteuer. Ich vermute, du ermittelst deinen Gewinn nach EÜR, da ist dann § 4 Abs. 3 maßgebend, das Jahr in dem du die Zahlungen erhalten hast. Wenn du jetzt alle Rechnungen für 13 und 14 Ende 13 oder in 14 schreibst und Geld immer erst danach kommt, führt das tatsächlich dazu, dass in 14 zwei Jahreseinkommen versteuert werden müssen. Evtl. erhaltene Abschlagszahungen wären natürlich 13 zu versteuern.

                      Anders bei Buchführenden, geht aber nicht rückwirkend. Da gibt es auch kein Ermessen und keine Willkür.

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                        #12
                        AW: Bei Ist-Besteuerung nach Rechnungsdatum buchen.

                        Genau, es geht um die Gewerbe und die Einkommenssteuer. Für 2013 hab ich zwar so einen Verlustvortrag für 2014 aber muss insgesamt trotzdem etwa 9000 Euro extra zahlen, nur weil ich zu dämlich war das Geld noch 2013 reinzuholen.
                        2014 kommen ja neue Einnahmen, die mich böse in den Gewerbesteuer-relevanten Bereich und die Spitzensteuer beim Einkommen drängen.

                        Hab gehofft das man da mit dem Finanzamt noch ne einvernehmliche Lösung finden kann - war zwar dumm von mir aber auf der anderen Seite ist es sicher auch vom Gesetzgeber nicht so angedacht, dass in der Art Leistungszeitraum und Versteuerung auseinander geraten.
                        Zuletzt geändert von comm1232; 03.04.2014, 10:52.

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                          #13
                          AW: Bei Ist-Besteuerung nach Rechnungsdatum buchen.

                          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                          also geht es dir gar nicht so sehr um Umsatzsteuer, sondern um die Einkommensteuer. Ich vermute, du ermittelst deinen Gewinn nach EÜR, da ist dann § 4 Abs. 3 maßgebend, das Jahr in dem du die Zahlungen erhalten hast. Wenn du jetzt alle Rechnungen für 13 und 14 Ende 13 oder in 14 schreibst und Geld immer erst danach kommt, führt das tatsächlich dazu, dass in 14 zwei Jahreseinkommen versteuert werden müssen. Evtl. erhaltene Abschlagszahungen wären natürlich 13 zu versteuern.

                          Anders bei Buchführenden, geht aber nicht rückwirkend. Da gibt es auch kein Ermessen und keine Willkür.

                          Hallo,

                          das ist richtig, ich ermittle meinen Gewinn auch mit der " IST " - Besteuerung.

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                            #14
                            AW: Bei Ist-Besteuerung nach Rechnungsdatum buchen.

                            Zitat von comm1232 Beitrag anzeigen
                            Hab gehofft das man da mit dem Finanzamt noch ne einvernehmliche Lösung finden kann - war zwar dumm von mir aber auf der anderen Seite ist es sicher auch vom Gesetzgeber nicht so angedacht, dass in der Art Leistungszeitraum und Versteuerung auseinander geraten.
                            Andersherum wird ein Schuh daraus: Es soll ja nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit besteuert werden. Und in 2013 warst Du weniger leistungsfähig, da Du die Einnahmen NICHT auf dem Konto hattest, als in 2014, wo Du die Mördereinnahmen ausgezahlt bekommst. ;-)
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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