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einbehaltene Lohnsteuer

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    #16
    AW: einbehaltene Lohnsteuer

    Hallo,

    vielen Dank für die Informationen. Es sieht so aus, dass ich mit einem Lohnsteuerverein raten werde. Mir sind viele Sachen unklar und ich will nicht das Leben des Finanzamtes schwer machen. Vielen Dank für die kleine Beratung!

    Grüße,
    dundi

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      #17
      AW: einbehaltene Lohnsteuer

      Das Bürgerbüro wird die Vordrucke aushändigen und auf die amtlichen Erläuterungen verweisen. Man kann dort auch kurze konkrete Hinweise zum Fall geben, aber sicher nicht länger und grundlegend beraten.
      Der Bürger muss versuchen, seine Erklärung weitgehend auszufüllen, für weitergehende Wünsche gibt es Lohnsteuerhilfevereine und preisgünstige Software (siehe Tests und Bild-Zeitung usw...)
      Die Informations- und Annahmestellen hat nur begrenzt Zeit für den Einzelfall.

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        #18
        AW: einbehaltene Lohnsteuer

        Und wer ein Kind hat, muss auch die Anlage Kind ausfüllen, egal ob bei den meisten Fällen die Sache durch das Kindergeld (die Hälfte beim unverheirateten Vater) schon abgegolten ist.
        Vgl. Amtliche Erläuterungen Seite 11-14

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          #19
          AW: einbehaltene Lohnsteuer

          Hallo,

          danke an alle für ihre Hilfe. Ich gehe ebenfalls entweder zum Service-Zentrum meiner Uni, wo es Hilfe fzum Ausfüllen von Steuererklärung angeboten wird, oder zu einem Verein, dass ich gefunden habe. Ich habe auch der Formular angesehen und habe schon Überblick was ich ausfüllen muss. Mittlerweile habe ich eine Bestätigung meine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, wo es geschrieben ist, dass ich diese Beiträge vollständig von der Steuer absetzten kann. Es ist beschrieben was man machen muss. Meine Frage liegt daran wie viel Geld bekommt man eigentlich von dieser Beiträge zurück. Ich verstehe diese "collständig von der Steuer absetzen" nich ganz gut. Hängt es von der Steuer, dass man im Jahr bezahlt hast oder von etwas anders?

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            #20
            AW: einbehaltene Lohnsteuer

            Steuerlich absetzen heißt, dass es vom Einkommen abgezogen wird, bevor die Steuer berechnet wird. Durch solche Abzüge vom Brutto-Einkommen, wie Sozialversicherung, Werbungskosten etc., bleibt dann irgendwann das zu versteuernde Einkommen (zvE) übrig.

            Was dann rauskommt ist eine andere Frage. Bis etwa 8000 Euro beträgt der Steuersatz eh Null, wer sowieso weniger verdient, merkt also keinen Unterschied dadurch, dass die Krankenversicherung noch vom Einkommen abgezogen wird.

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              #21
              AW: einbehaltene Lohnsteuer

              Danke für die Antwort! Also wenn mein Bruttoarbeitslohn 12,300 ist, muss ich von dieser Zahl die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung (ungefehr 700) absetzten. Und was macht man danach mit der 11 600, die rauskommen?

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                #22
                AW: einbehaltene Lohnsteuer

                Hallo dundi,

                auch die anderen Sozialversicherungsbeiträge zählen dazu, also Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dabei gibt es zwar Höchstbeträge, bei gut 12000 Euro Brutto kommst du da aber nicht drüber.

                Dann gibt es noch den Arbeitnehmerpauschbetrag (920 Euro), der wird auch noch abgezogen, bzw. wenn du sogar höhere Werbungskosten hattest, dann diese.

                Unterm Strich bleibt dann das zu versteuernde Einkommen (zvE), die darauf anfallenden Steuern stehen in der Steuertabelle (Internetseite zum selber ausrechnen: https://www.abgabenrechner.de/ekst/?).

                Von dem Ergebnis musst du dann noch deine Vorauszahlungen (=Lohnsteuer) abziehen, übrig bleibt die Nachzahlung (plus) oder die Erstattung (minus).

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #23
                  AW: einbehaltene Lohnsteuer

                  Hallo,

                  vielen Dank für die Erklärung. Ich hoffe ich verstehe sie korrekt. Ich zahle nur für Rentenversicherung (wird von meinem Atbeitslohn jeder Monat abgezogen), Kranken- und Pflegeversicherung zahle ich separat zu TK. Das bedeutet, dass ich von meinem Bruttoarbeitslohn die folgende Sachen abziehen muss: Rentenversicherung(1224,-Euro/Jahr), Kranken- und Pflegeversicherung(730,-Euro/Jahr), Arbeitnehmerpauschbetrag(920). Dadurch ergibt sich 9426,-Euro. Das ist das zu versteuernde Einkommen. Wenn ich es im gegebenen Kalkulator(https://www.abgabenrechner.de/ekst/?) ausfülle, ergibt sich 217,-Euro - das sind die darauf anfallenden Steuern. Von diesem Ergebnis muss ich jetzt die Lohnsteuer(208,-Euro) abziehen und es ergibt sich 9,-Euro - ich muss noch diese zahlen. Ist es so oder ich mache irgendwo Fehler?

                  Danke und viele Grüße!

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                    #24
                    AW: einbehaltene Lohnsteuer

                    Hallo dundi,

                    ja, imho sollte das so stimmen.

                    Und es ist auch nicht ungewöhnlich, dass es fast genau der vorausgezahlten Lohnsteuer entspricht, denn diese Sonderausgaben und auch der Werbungskostenpauschbetrag sind bereits in die Lohnsteuertabellen* eingearbeitet.

                    MfG Stefan

                    *nicht zu verwechseln mit den Steuertabellen, das ist was anderes
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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