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Haushaltsnahe Leistung

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    Haushaltsnahe Leistung

    Hallo,
    ich habe in meinem selbst genützten Eigenheim eine neue Heizung mit Solarunterstützung eingebaut. Dafür habe einen staatlichen Förderungszuschuss erhalten. Muss ich nun diesen Zuschuss von den absetzbaren Lohnkosten komplett abziehen.
    Der Zuschuss bezieht sich ja auf die Gesamtkosten und nicht nur auf die Arbeitskosten. Oder muss das prozentual aufgeteilt werden.
    Vielen Dank
    Zuletzt geändert von Preisler; 03.04.2014, 12:07.

    #2
    AW: Haushaltsnahe Leistung

    Weder noch. In § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG heißt es: Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

    WENN Du also eine derartige Förderung hattest, ist Deine Maßnahme somit GAR NICHT bei der Einkommensteuer anzusetzen, denn Du hattest ja schon eine Subvention und sollst nicht noch eine zweite bekommen. Näheres auch im BMF-Schreiben vom 10.01.2014 Rz. 24 und 25.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Haushaltsnahe Leistung

      Vielen Dank für die Antwort.
      Das habe ich schon befürchtet.
      Gruß Preisler

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