Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Handwerkerrechnung (ohne Material 123,88 €) mit folgenden Daten:
Leistungsdatum 21.12.12
Rechnungsdatum 31.12.12
Zahldatum Kontoauszug 10.01.2013
Zählt hier auch das Abflußprinzip, d. h. muß ich die Rechnung in der Einkommensteuererklärung 2013 angeben? Oder hätte es in der Steuererklärung 2012 angegeben werden müssen?
Und muß ich die Handwerkerrechnungen und Rechnungen von haushaltsnahen Dienstleistungen sowie die Kontoauszüge in Kopie beifügen, oder brauche ich diese nur auf Anforderung zum FA schicken?
Für kurze Nachricht bedanke ich mich im voraus ganz herzlich.
Viele Grüße
Tulpe
ich habe eine Handwerkerrechnung (ohne Material 123,88 €) mit folgenden Daten:
Leistungsdatum 21.12.12
Rechnungsdatum 31.12.12
Zahldatum Kontoauszug 10.01.2013
Zählt hier auch das Abflußprinzip, d. h. muß ich die Rechnung in der Einkommensteuererklärung 2013 angeben? Oder hätte es in der Steuererklärung 2012 angegeben werden müssen?
Und muß ich die Handwerkerrechnungen und Rechnungen von haushaltsnahen Dienstleistungen sowie die Kontoauszüge in Kopie beifügen, oder brauche ich diese nur auf Anforderung zum FA schicken?
Für kurze Nachricht bedanke ich mich im voraus ganz herzlich.
Viele Grüße
Tulpe
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