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Lagerraum in EÜR

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    Lagerraum in EÜR

    Hallo alle zusammen!

    Ich möchte gerne als Einzelunzernehmer einen Raum einer Mietwohnung als Lagerraum (wird auch voll als solcher genutzt) steuerlich geltend machen.

    Meine Frage ist nun: Wo kann ich dies in der EÜR angeben? Fällt das unter "Übrige, unbeschränkz abzugsfähige BAs" (Z. 51)? Oder viell. "Miete / Pacht für Geschäftsräume..." (Z. 36)?

    Herzlichen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Lagerraum in EÜR

    Zitat von MLAK Beitrag anzeigen
    Hallo alle zusammen!

    Ich möchte gerne als Einzelunzernehmer einen Raum einer Mietwohnung als Lagerraum (wird auch voll als solcher genutzt) steuerlich geltend machen.

    Meine Frage ist nun: Wo kann ich dies in der EÜR angeben? Fällt das unter "Übrige, unbeschränkz abzugsfähige BAs" (Z. 51)? Oder viell. "Miete / Pacht für Geschäftsräume..." (Z. 36)?

    Herzlichen Dank im Voraus!
    Hallo,

    ich würde die entsprechenden Kosten für den Lagerraum in Zeile 36 eintragen.

    Ergänzung:

    Nach Überprüfung meiner obigen Angabe kann ich mich nicht mehr dazu entscheiden,
    den Eintrag in Zeile 36 vorzunehmen.
    Ich habe den § 4 EStG Häusliches Arbeitszimmer, Absatz 3, Begriff des häuslichen
    Arbeitszimmers gelesen.

    Danach gilt folgendes:

    Nicht unter die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG fallen Räume, bei denen es sich um

    ~~~ Betriebsräume, ~~~ Lagerräume, ~~~ Ausstellungsräume

    handelt, selbst wenn diese ihrer Lage nach mit dem Wohnraum des Stpfl. verbunden und
    so in dessen häusliche Sphäre eingebunden sind.

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ ~~~~~~

    Aufgrund meiner Überprüfung würde ich nunmehr den Eintrag in Zeile 51 vornehmen.

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ ~~~~~~~
    Zuletzt geändert von ; 04.04.2014, 22:26. Grund: Ergänzung

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      #3
      AW: Lagerraum in EÜR

      Die gewerbliche Nutzung eines Raumes in der selbst bewohnten Mietwohnung ist mE. als häusliches Arbeitszimmer zu betrachten. Die Zeile 36 ist eher für Miete/Pacht von Räumen außerhalb der eigenen Wohnung gedacht.
      Daher würde ich alle anteiligen Kosten des Arbeitszimmers (Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen, Müllgebühren usw.) in Zeile 55 als abziehbare Betriebsausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer erfassen.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Lagerraum in EÜR

        Zitat von Kent Beitrag anzeigen
        Die gewerbliche Nutzung eines Raumes in der selbst bewohnten Mietwohnung ist mE. als häusliches Arbeitszimmer zu betrachten. Die Zeile 36 ist eher für Miete/Pacht von Räumen außerhalb der eigenen Wohnung gedacht.
        Daher würde ich alle anteiligen Kosten des Arbeitszimmers (Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen, Müllgebühren usw.) in Zeile 55 als abziehbare Betriebsausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer erfassen.
        Guten Abend Kent,

        vielen Dank für Ihre Info, welche mich zu einer Überprüfung meiner Angabe,
        den Eintrag in Zeile 36 vorzunehmen, veranlasste.

        Ich habe meine entsprechende Angabe mit einer Ergänzung geändert.

        Ich bin der Meinung, dass es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer
        handelt. Bei dem verwendeten Raum handelt es sich um einen Lagerraum,
        welcher nicht unter die Abzugsbeschränkung fällt.

        Mit freundlichen Grüßen
        H a g e n - G r o n e r t

        Kommentar


          #5
          AW: Lagerraum in EÜR

          Hallo Hagen-Gronert,
          in der Tat war hier mein erster Ansatz als Arbeitszimmer nicht richtig. Du hast gut recherchiert und ich würde mich deiner Aussage nun anschließen.
          Im Netz findet man zur o.g. Problematik die zwei Kernaussagen:

          (1) Räumlichkeiten, die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht einem Büro entsprechen (wie zB. Werkstatt, Lager, Betriebsräume), sind auch dann nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers zuzuordnen, wenn sie ihrer Lage nach mit dem Wohnraum des Steuerpflichtigen verbunden und so in dessen häusliche Sphäre eingebunden sind.

          (2) Ist eine Zuordnung zum Typus des häuslichen Arbeitszimmers nicht möglich, sind die durch die berufliche Nutzung veranlassten Aufwendungen grundsätzlich unbeschränkt als Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehbar.

          Daraus interpretiere ich auch Zeile 51, vielleicht kann das ein Profi nochmal bestätigen...
          mfg. - Kent

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            #6
            Hallo,
            bezüglich lagerkosten, würde ich meine Garage wo ich meine Maschinen und Material gelagert habe bei meinem Nebengewerbe geltend machen: Soweit ich weis kann ich die Grundsteuer eintragen in EÜR Zeile 46 und die Zinsen (da das Gebäude nicht abbezahlt ist) in 48, muss ich das ganze auf die Quadratmeter vom Haus auf die Garage umrechnen/ausrechnen?

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              #7
              Die Bemessungsgrundlage für die AfA der Garage wirst du schon gesondert ermitteln müssen. Nach dem Baukostenanteil kannst du dann

              die anteiligen Schuldzinsen und die anteilige Grundsteuer aufteilen. Mit der elektronischen Steuererklärung hat das nichts zu tun!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Nach den Baukostenanteil zu ermitteln ist fraglich weil ich das Haus gekauft habe. Vielleicht versteh ich das falsch, aber das ist ja so in etwa als würde ich eine Garage mieten. Soweit ich mal irgendwo gelesen habe kann ich halt in diesem fall die Grundsteuer und die Schuld zinsen geltend machen, nur wie ich die Höhe ermittle ist für mich fraglich..

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Tiger Beitrag anzeigen
                  Nach den Baukostenanteil zu ermitteln ist fraglich weil ich das Haus gekauft habe. Vielleicht versteh ich das falsch, aber das ist ja so in etwa als würde ich eine Garage mieten. Soweit ich mal irgendwo gelesen habe kann ich halt in diesem fall die Grundsteuer und die Schuld zinsen geltend machen, nur wie ich die Höhe ermittle ist für mich fraglich..
                  Vielleicht erkundigst Du Dich dort, wo Du "mal irgendwo gelesen" hast. Mit der elektronischen Erklärung hat Deine Frage nichts zu tun.
                  Der Thread, an den Du Dich ranhängst, ist aus 2014, inzwischen hat sich viel geändert.
                  Zuletzt geändert von stiller; 22.02.2020, 18:01.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    Das ist es ja grade, weil es sich oft vieles ändert, deswegen frag ich ja ohne jemanden angreifen zu wollen weil ich nicht von diesem Fach bin. Also meinst du das ich auf dieser Art und Weise meinen Lagerraum (Garage) nicht in der EÜR angeben kann, oder wenn du es eventuell kurz und einfach erklären könntest. Würde mich freuen.. Danke

                    Kommentar


                      #11
                      Wir beantworten hier Fragen zur elektronischen Steuererklärung, wir machen hier aber keine Steuerberatung.

                      Auch bei einem gekauften Haus muss der Baukostenanteil aus dem Gesamtkaufpreis herausgerechnet werden, da Grund und Boden nicht der

                      AfA unterliegt. Die erforderlichen Rechengänge sind nicht ganz trivial und haben mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Hallo,

                        dass du für deine Zwecke deine Garage nutzt, würde ich nicht an die große Glocke hängen

                        Was darf in der Garage gelagert werden?


                        Wie bereits erwähnt, ist die Garage offiziell nicht als Lagerraum zugelassen. Das heißt, weder der Rasenmäher, noch die Skiausrüstung oder ähnliches dürfen dort aufbewahrt werden. Die einzige Ausnahme bilden alle Gegenstände, die zum Auto gehören. Das bedeutet, dass Reifen in der Garage lagern dürfen, genauso wie Dachgepäckträger oder Wagenheber. Für all diese Geräte gibt es praktische Innenausstattungen für die Garage, um Ordnung zu schaffen und genug Platz für das Fahrzeug zu wahren. Bei der Lagerung von Gefahrstoffen, die zum Auto gehören, geht es vor allem um den Brandschutz, aber auch sie dürfen für den Eigengebrauch in Einzelgaragen untergestellt werden. Paragraph 17 der Garagenverordnung schreibt Folgendes vor: „In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in unerheblichen Mengen aufbewahrt werden. In Kleingaragen dürfen bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.“

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          Das Finanzamt interessiert sich eher nicht für bau- und brandschutzrechtliche Anforderungen.

                          Dennoch ist das kein Thema für das ElsterForum!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Bezüglich ,,Was darf in der Garage gelagert werden,, ist mir bekannt und bin ich mir bewusst, ist aber nicht das Problem weil ich drei davon habe und eine davon ist halt Lagerraum.. dann muss ich halt mal sehen wie ich weiter komme. Dennoch danke.

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