Hallo liebe Forumgemeinde. Ich sitze gerade erstmal selbst an meiner Steuererklärung. Ich hänge gerade am Formular für meine vermietete Eigentumswohnung und weiß nicht so recht, wie ich mit den Einnahmen und den Werbungskosten umgehen soll.
Daher zunächst so wie ich es verstanden habe:
1) Bei Mieteinnahmen ohne Umlagen trage ich praktisch das ein, was ich über das Jahr bekommen habe, genau genommen die NKM ohne Betriebskosten. Richtig?
2) Umlagen: hier trage ich praktisch alles ein, was ich auf den Mieter umlegen kann. Also eigentlich alles aus der Wohngeldabrechnung unter der Überschrift "umlegbare Betriebskosten". Nur, was ist mit den Heizkosten? Die sind nicht unter der Überschrift "Umlegbare Betriebskosten", sondern unter einer eigenen Überschrift "Heizkosten". Muss ich aber nicht die auch unter "Umlagen" eintragen. Es sind ja schließlich auch nicht "Nicht umlagefähige Kosten"
3) Werbungskosten:
Hier habe ich unter Nebenkosten die Grundsteuer drin, die Sondereigentumsverwaltung und schließlich bei den weiteren Nebenkosten das Hausgeld.
4) sonstige Werbungskosten: hier trage ich alle "nicht umlegbare Kosten" ein (laufende Instandhaltung etc.)
Ist das soweit i. O.
Verständnisschwierigkeiten habe ich bei der Überschrift "Heizkosten", die ich bei den Umlagen eingetragen habe. Müsste ich die nicht auch noch zusätzlich bei den Werbungskosten eintragen? Oder sind die Heizkosten schon vom Hausgeld mit umfasst.
Ich habe gelesen, dass man rein theoretisch darauf verzichten kann, die Umlegbaren Kosten aufzuführen, wenn man gleichzeitig das Hausgeld nicht aufführt.
Bedanke mich für jede Hilfe.
Daher zunächst so wie ich es verstanden habe:
1) Bei Mieteinnahmen ohne Umlagen trage ich praktisch das ein, was ich über das Jahr bekommen habe, genau genommen die NKM ohne Betriebskosten. Richtig?
2) Umlagen: hier trage ich praktisch alles ein, was ich auf den Mieter umlegen kann. Also eigentlich alles aus der Wohngeldabrechnung unter der Überschrift "umlegbare Betriebskosten". Nur, was ist mit den Heizkosten? Die sind nicht unter der Überschrift "Umlegbare Betriebskosten", sondern unter einer eigenen Überschrift "Heizkosten". Muss ich aber nicht die auch unter "Umlagen" eintragen. Es sind ja schließlich auch nicht "Nicht umlagefähige Kosten"
3) Werbungskosten:
Hier habe ich unter Nebenkosten die Grundsteuer drin, die Sondereigentumsverwaltung und schließlich bei den weiteren Nebenkosten das Hausgeld.
4) sonstige Werbungskosten: hier trage ich alle "nicht umlegbare Kosten" ein (laufende Instandhaltung etc.)
Ist das soweit i. O.
Verständnisschwierigkeiten habe ich bei der Überschrift "Heizkosten", die ich bei den Umlagen eingetragen habe. Müsste ich die nicht auch noch zusätzlich bei den Werbungskosten eintragen? Oder sind die Heizkosten schon vom Hausgeld mit umfasst.
Ich habe gelesen, dass man rein theoretisch darauf verzichten kann, die Umlegbaren Kosten aufzuführen, wenn man gleichzeitig das Hausgeld nicht aufführt.
Bedanke mich für jede Hilfe.
Kommentar