Hallo,
ich habe zur Zeit folgendes Problem bei der Abgabe meiner Steuererklärung für 2013.
Einerseits habe ich bei einer inländischen Bank Kapitalerträge i.H.v. bspw. 1000€ erwirtschaftet. In der mir zugesandten Steuerbescheinigung steht:
"Höhe der Kapitalerträge EUR 1000 (Zeile 7 Anlage KAP)
davon: Gewinne aus Kapitalerträgen i.S.d. § 20 Abs. 2 EUR 1000 (Zeile 8 Anlage KAP)
davon: Gewinne aus Aktienveräußerungen i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EUR 20 (Zeile 9 Anlage KAP)"
Soweit ist alles klar und ich kann die Felder entsprechend ausfüllen. Allerdings habe ich im gleichen Jahr im Rahmen von CFD´s bspw. Verluste i.H.v. 2000€ erwirtschaftet.
Die Gesellschaft (Mutter sitzt in Großbritannien, nur eine Niederlassung ist in Hamburg) über die ich CFD´s handele behält keine Abgeltungssteuer ein und hat mir eine "Aufstellung der erzielten Erträge/Verluste" zugeschickt (also keine Steuerbescheinigung). Aus dieser kann ich sowohl meine unterjährigen Verluste als auch die "Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Termingeschäft" entnehmen.
Meine Frage besteht darin, wo (also welche Anlage bzw. welche Zeile bei Anlage KAP) muss ich die Verluste aus den CFD´s eintragen? Gehören sie auch in die Zeilen 7 ff. sodass ich selber meine Gewinne (wie oben angegeben) mit den Verlusten (mit CFD´s) verrechnen muss? Oder müssen sie gar grundsätzlich woanders eingetragen werden? Ist überhaupt eine Verrechnung aus den Verlusten aus CFD mit den Kapitalerträgen bei der inländischen Bank möglich, sodass ich die gezahlte Kapitalertragssteuer wieder bekomme und evtl. Verluste vortragen kann?
Vielen Dank und Beste Grüße
ich habe zur Zeit folgendes Problem bei der Abgabe meiner Steuererklärung für 2013.
Einerseits habe ich bei einer inländischen Bank Kapitalerträge i.H.v. bspw. 1000€ erwirtschaftet. In der mir zugesandten Steuerbescheinigung steht:
"Höhe der Kapitalerträge EUR 1000 (Zeile 7 Anlage KAP)
davon: Gewinne aus Kapitalerträgen i.S.d. § 20 Abs. 2 EUR 1000 (Zeile 8 Anlage KAP)
davon: Gewinne aus Aktienveräußerungen i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EUR 20 (Zeile 9 Anlage KAP)"
Soweit ist alles klar und ich kann die Felder entsprechend ausfüllen. Allerdings habe ich im gleichen Jahr im Rahmen von CFD´s bspw. Verluste i.H.v. 2000€ erwirtschaftet.
Die Gesellschaft (Mutter sitzt in Großbritannien, nur eine Niederlassung ist in Hamburg) über die ich CFD´s handele behält keine Abgeltungssteuer ein und hat mir eine "Aufstellung der erzielten Erträge/Verluste" zugeschickt (also keine Steuerbescheinigung). Aus dieser kann ich sowohl meine unterjährigen Verluste als auch die "Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Termingeschäft" entnehmen.
Meine Frage besteht darin, wo (also welche Anlage bzw. welche Zeile bei Anlage KAP) muss ich die Verluste aus den CFD´s eintragen? Gehören sie auch in die Zeilen 7 ff. sodass ich selber meine Gewinne (wie oben angegeben) mit den Verlusten (mit CFD´s) verrechnen muss? Oder müssen sie gar grundsätzlich woanders eingetragen werden? Ist überhaupt eine Verrechnung aus den Verlusten aus CFD mit den Kapitalerträgen bei der inländischen Bank möglich, sodass ich die gezahlte Kapitalertragssteuer wieder bekomme und evtl. Verluste vortragen kann?
Vielen Dank und Beste Grüße
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