Nach Eingabe aller Angaben in den Elstervordruck wird bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens sowohl der Pauschbetrag wie auch die Werbungskosten getrennt vom zu versteuernden Einkommens (nichtselbständige Arbeit) abgezogen.
Durch das Finanzamt werden aber Pauschbetrag und Werbungskosten miteinander verrechnet.
Eine entsprechende Anfrage an das Finanzamt wurde als Einspruch gewertet und mit Bescheid als unbegründet zurückgewiesen. Dann müsste aber die Elster-Berechnung nicht richtig sein?
Durch das Finanzamt werden aber Pauschbetrag und Werbungskosten miteinander verrechnet.
Eine entsprechende Anfrage an das Finanzamt wurde als Einspruch gewertet und mit Bescheid als unbegründet zurückgewiesen. Dann müsste aber die Elster-Berechnung nicht richtig sein?
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