Hallo, ich habe im vergangenen Jahr 2012 die Kosten für den Rechtsanwalt aus einem seit 2010 laufenden Rechtsstreit im Zugewinnausgleichverfahren, als Sonderausgaben eintragen und absetzen können. Meine Frage: in 2014 sind für das gleiche Verfahren in zweiter Instanz Gerichts-und Rechtsanwaltskosten angefallen. Diese Kosten wurden in 2014 auch gezahlt. Kann ich diese Kosten bereits in 2013 als Sonderausgaben vortragen oder muss ich bis zur Erstellung der Einkommensteuererklärung 2014 warten um die Kosten geltend machen zu können?
Ich freue mich auf Eure Antworten :-)
jonic
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jonic
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