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Sonderausgaben Scheidungskosten

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    Sonderausgaben Scheidungskosten

    Hallo, ich habe im vergangenen Jahr 2012 die Kosten für den Rechtsanwalt aus einem seit 2010 laufenden Rechtsstreit im Zugewinnausgleichverfahren, als Sonderausgaben eintragen und absetzen können. Meine Frage: in 2014 sind für das gleiche Verfahren in zweiter Instanz Gerichts-und Rechtsanwaltskosten angefallen. Diese Kosten wurden in 2014 auch gezahlt. Kann ich diese Kosten bereits in 2013 als Sonderausgaben vortragen oder muss ich bis zur Erstellung der Einkommensteuererklärung 2014 warten um die Kosten geltend machen zu können?
    Ich freue mich auf Eure Antworten :-)

    jonic

    #2
    AW: Sonderausgaben Scheidungskosten

    Auch ohne Elster gilt: abzusetzen immer im Jahr der Zahlung

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      #3
      AW: Sonderausgaben Scheidungskosten

      Außerdem waren das noch nie Sonderausgaben, sondern -wenn überhaupt- außergewöhnliche Belastungen, die sich höchstens bei Überschreiten der zumutbaren Eigenbelastung auswirken kann.

      Die Frage, ob das Finanzamt das als außergewöhnliche Belastung ÜBERHAUPT akzeptiert, ist noch einmal eine andere Frage - die aber mit Elster nichts mehr zu tun hat.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Sonderausgaben Scheidungskosten

        Seit dem VZ 2013 sind private Prozesskosten, also auch Scheidungskosten, nicht mehr abzugsfähig.

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          #5
          AW: Sonderausgaben Scheidungskosten

          Hallo,
          Information zu Scheidungskosten:

          http://steuergutschein.de/713/scheidung-weiterhin-von-steuer-absetzen/

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Sonderausgaben Scheidungskosten

            Sorry, ich meinte natürlich die Außergewöhnlichen Belkastungen nicht Sonderausgaben. Klar geht die Abschreibung der Scheidungskosten seit 2013 nicht mehr aber gilt das auch für bis dato bereits Rechtshängige Verfahren? Der Zugewinn-Prozess geht schon seit 2010 und in 2011 konnte ich in bereits Außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dann ging das Verfahren weiter in die zweite Instanz wo in 2014 ein Vergleich geschlossen wurde...

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              #7
              AW: Sonderausgaben Scheidungskosten

              siehe Beitrag Nr. 2 von L.E. Fant.

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                #8
                AW: Sonderausgaben Scheidungskosten

                @kloebi: den Beitrag hab ich gelesen. Meine weitere Frage bezog sich auf den Sachstand bei Falken vor 2013. Trotzdem danke.

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                  #9
                  AW: Sonderausgaben Scheidungskosten

                  Fällen sollte es heißen :-)

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                    #10
                    AW: Sonderausgaben Scheidungskosten

                    Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich (Vermögensauseinandersetzung) waren eigentlich noch nie als agB abzugsfähig sondern nur die Aufwendungen für die eigentliche Ehescheidung.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
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                    Kommentar


                      #11
                      AW: Sonderausgaben Scheidungskosten

                      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                      Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich (Vermögensauseinandersetzung) waren eigentlich noch nie als agB abzugsfähig sondern nur die Aufwendungen für die eigentliche Ehescheidung.
                      Na da hab ich ja Glück gehabt? Beantwortet leider immer noch nicht meine Frage...

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                        #12
                        AW: Sonderausgaben Scheidungskosten

                        Ist beantwortet. Maßgebend ist das Jahr der Zahlung. Wenn die Zahlung erst dann erfolgt, wenn das Ganze nicht mehr abzugsfähig ist (oder nie war) geht halt nichts mehr.

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