Hallo,
wir haben unsere Daten komplett in das Elster-Formular eingetragen, inklusive Krankengeld. Das lag in dem gewissen Jahr in etwa in der selben Höhe wie das Arbeitseinkommen meines Mannes.
Dann habe ich die Berechnung über das Taschenrechner-Symbol gestartet.
Nun sieht die Berechnung im PDF-Format folgendermaßen aus:
Vom Bruttolohn meines Mannes werden natürlich die Pauschbeträge und die Sonderausgaben abgezogen. Das zu versteuernde Einkommen ergibt einen gewissen Betrag. Das Krankengeld ist dort wie zu erwarten noch nicht mit dabei.
Gleich darunter folgt die Berechnung der Einkommensteuer;
bei zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif steht die selbe Summe wie eine Zeile höher.
festzusetzende Einkommensteuer = 0,00€
Müsste bei dieser Summe zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG nach dem Splittingtarif nicht das Krankengeld mit enthalten sein? Das gehört doch zum Progressionsvorbehalt.
Irgendwo muss doch das Krankengeld im Steuerbescheid mit bei der Berechnung auftauchen.
Nicht dass wir nach dem echten Steuerbescheid einen Schock kriegen, dass wir doch was nachzahlen müssen. Berechnet die Elster-Software das Krankengeld so korrekt mit ein?
Viele Grüße!
wir haben unsere Daten komplett in das Elster-Formular eingetragen, inklusive Krankengeld. Das lag in dem gewissen Jahr in etwa in der selben Höhe wie das Arbeitseinkommen meines Mannes.
Dann habe ich die Berechnung über das Taschenrechner-Symbol gestartet.
Nun sieht die Berechnung im PDF-Format folgendermaßen aus:
Vom Bruttolohn meines Mannes werden natürlich die Pauschbeträge und die Sonderausgaben abgezogen. Das zu versteuernde Einkommen ergibt einen gewissen Betrag. Das Krankengeld ist dort wie zu erwarten noch nicht mit dabei.
Gleich darunter folgt die Berechnung der Einkommensteuer;
bei zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif steht die selbe Summe wie eine Zeile höher.
festzusetzende Einkommensteuer = 0,00€
Müsste bei dieser Summe zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG nach dem Splittingtarif nicht das Krankengeld mit enthalten sein? Das gehört doch zum Progressionsvorbehalt.
Irgendwo muss doch das Krankengeld im Steuerbescheid mit bei der Berechnung auftauchen.
Nicht dass wir nach dem echten Steuerbescheid einen Schock kriegen, dass wir doch was nachzahlen müssen. Berechnet die Elster-Software das Krankengeld so korrekt mit ein?
Viele Grüße!
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