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    keine Steuerberechnung trotz Fehlerfreiheit

    Hallo miteinander,
    ich stoße die Plausibilitätsprüfung an, erhalte "keine Fehler oder Hinweise", will dann die Steuerberechnung durchführen und erhalte Fehlerhinweis "Anlage Kind: Es wurden fälschlicherweise bei einem volljährigen Kind Angaben zu einem
    minderjährigen Kind gemacht."
    Erstens stimmt das nicht, jedenfalls sehe ich nichts, zweitens s. oben: keine Fehler.
    Was ist zu tun?

    #2
    AW: keine Steuerberechnung trotz Fehlerfreiheit

    Hallo nj11,

    und damit dir hier einer helfen kann, müsstest du schon konkret mitteilen, welche Zeilen hast du in der Anlage Kind ausgefüllt.
    Keiner hat hier eine Glaskugel.

    Tschüß

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      #3
      AW: keine Steuerberechnung trotz Fehlerfreiheit

      Ok, Entschuldigung:
      Kind ist volljährig (20 Jahre) und im Studium, ganzjährig, so eingetragen. Kindergeldbezug eingetragen, Wohnort zuhause, ganzjährig.
      Zeile 38 angekreuzt, keine andere Person im Kindschaftsverhältnis, kein Unterhalt, trotzdem wird Zeile 11 verlangt. Kein Entkommen. Also keine andere Person wörtlich eingetragen, Geb.-Datum 01011900, ganzjährig, leibliches Kind, gestorben 01012000, alles das wurde verlangt.
      Angaben für ein volljähriges Kind: Zeile 17: FH, ganzjährig. Zeile 24 = nein.
      Verzweiflung!

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        #4
        AW: keine Steuerberechnung trotz Fehlerfreiheit

        Entweder ist der andere Elternteil verstorben, dann Zeile 14 oder er kommt seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach, dann Zeile 38. Beides zusammen wird sich beißen.

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          #5
          AW: keine Steuerberechnung trotz Fehlerfreiheit

          Zeile 14 erfolgreich gelöscht, 38 bleibt, Plausi ok, aber Fehlerhinweis in Steuerberechnung bleibt.

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            #6
            AW: keine Steuerberechnung trotz Fehlerfreiheit

            Hallo,

            du wurdest gebeten konkret Zeilenangaben und Inhalt mitzuteilen.
            Aus deiner Antwort geht hervor das Kind ist verstorben und am 01,.01.1900 geboren. Es kann ja sein, dass du Frust schiebst aber deine Antwort ist schlicht unhöflich.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: keine Steuerberechnung trotz Fehlerfreiheit

              Also Figul, unhöflich will ich nicht sein, nur kurz und möglichst präzise.
              Es geht um das Kinschaftsverhältnis zu einer anderen Pserson in Zeile 11: das wird verlangt und in meiner Verzweiflunh habe ich da hineingeschrieben: keine andere Person, und weil Geb.-Datum verlangt, eben 01011900, vom 0101 bis 3112, leiblich angekreuzt. Das Sterbedatum habe ich wieder gelösscht. Leider kein Ergebnis.
              Frust ist da, aber ich freue mich über jede Hilfe, klar!

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                #8
                AW: keine Steuerberechnung trotz Fehlerfreiheit

                ich weiß nicht ob du Vater oder Mutter bist, aber den leiblichen anderen Part sollte es doch gegeben haben?

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                  #9
                  AW: keine Steuerberechnung trotz Fehlerfreiheit

                  Ich heiße Margarete, der andere Part zahlt keinen Cent. Das war bisher nie ein Problem

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                    #10
                    AW: keine Steuerberechnung trotz Fehlerfreiheit

                    aber einen Namern und ein Geburtsdatum wird er haben, der Erzeuger.

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                      #11
                      AW: keine Steuerberechnung trotz Fehlerfreiheit

                      Die Zeile 40 bezieht sich ausdrücklich nur auf minderjährige Kinder, wurde da was ausgefüllt?

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                        #12
                        AW: keine Steuerberechnung trotz Fehlerfreiheit

                        Hallo,

                        der Fehler ist bekannt.
                        Gib mal in die Suche -Anlage Kind - ein. Unter den Meldungen nimmst du den Beitrag von Basteltyp und die vorausgehenden. Erstelldatum 12.03.2014. Es wurde bisher noch keine Lösung gefunden. Um eine Berechnung durchzuführen
                        machst du in Zeile 10 deine Angaben für dich. Zeile 11, 12,13 KEINE ANGABEN in Zeile 14 gibst du ein fiktives Sterbedatum ein. Zeile 38 löscht du. Berechnung starten. Die Berechnung funktioniert.
                        Anschließend setzt du wieder die tatsächlichen Werte ein und übermittelst. Kontrolliere den Bescheid vom FA. Gegebenen Falls Einspruch.
                        Das scheint ein Fehler im Programm zu sein. In einem der angegebenen Beiträge wurde mitgeteilt, dass es dieses Problem 2012 nicht gab.

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: keine Steuerberechnung trotz Fehlerfreiheit

                          Müsste ich erfinden. War aber niemals bisher erforderlich, plötzlich ja?
                          Hinzu kommt: Ich habe ja auch alles ausgefüllt, wurde akzeptiert und dennoch Fehlermeldung bei Steuerberechnung. Also daran kann es nicht liegen.
                          Ich bin wirklich ratlos.

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                            #14
                            AW: keine Steuerberechnung trotz Fehlerfreiheit

                            Herzlichen Dank, FIGUL, das hat tatsächlich funktioniert.
                            Ich denke, jetzt komme ich weiter.
                            lappen
                            margarete

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