Hallo, umsatzsteuerfreie Einnahmen wären z.B. Provisionsrechnungen an einen Geschäftspartner im EU-Ausland, diese Rechnungen werden ohne MWSt. ausgewiesen, also umsatzsteuerfreie , nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen lt. Zeile 13 im EÜR-Formular.
Im Text dieser Zeile 13 steht weiter : ...sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13 b UStG schuldet.
Erst "umsatzsteuerfrei" und dann "für die der Leistungsempfänger die USt. schuldet", das widerspricht sich doch, oder was genau besagt dieser § 13 b ?
Im Text dieser Zeile 13 steht weiter : ...sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13 b UStG schuldet.
Erst "umsatzsteuerfrei" und dann "für die der Leistungsempfänger die USt. schuldet", das widerspricht sich doch, oder was genau besagt dieser § 13 b ?
Kommentar