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    Größeres Problem

    Ich mache die Steuererklärung für meinen Sohn. Er hat ein Kind mit seiner Freundin, ist aber nicht verheiratet und lebt auch nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Ich habe also auch nichts zur Veranlagungsart angegeben. Nun gibt der Hauptvordruck bei den allgemeinen Angaben aber an, das diese nur bei Zusammenveranlagung auszufüllen sind. Wo sonst kann ich aber die allgemeinen Angaben für meinen Sohn tätigen? Ich denke das damit das Problem zusammenhängt, das eine Steuerberechnung nicht möglich macht, denn es kommt der Abbruchhinweis in der Anlage Kind fehle ein Eintrag zum Kindschaftsverhältnis. Bei meinem Sohn habe ich aber Daten eingetragen wieil er auch die Kosten für das Kind alleine tätigt.

    #2
    AW: Größeres Problem

    Hallo fogwitch,

    du füllst die Erklärung für deinen Sohn so aus, als wäre er eine Einzelperson. Also nirgends Angaben in Spalten, die nicht den Steuerpflichtigen betreffen.
    Es steht doch da Steuerpflichtige Person nur bei Zusammenveranlagung Ehemann.
    Und Zeile 24 trägst du natürlich nichts ein, weil dasteht nur von Ehegatten auszufüllen.
    Und in der Anlage Kind musst du natürlich die Daten der Mutter eintragen, aber nicht bei Ehefrau, sondern bei Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen also Zeile 11 und 12 ausfüllen.
    Beim Kindergeld trägst du auch nur die Hälfte ein also 1104 Euro, es geht um den Anspruch egal wer das Kindergeld bekommt oder nicht.

    Tschüß

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