Guten Tag,
meine Frau hat sich im letzten Jahr als Tagesmutter selbstständig gemacht. Ihr erstes Einkommen erzielte Sie erst zu Jahresende, was ich in der Anlage S unter Verwendung des pauschalen Steuerfreibetrages angeben würde.
Im Vorfeld ist jedoch eine Fortbildung erforderlich gewesen, deren Kosten (in erster Linie die Fahrtkosten) keine Einnahmen entgegenstanden und somit nicht angegeben werden können. Muss ich hierfür jetzt doch eine EÜR erstellen? Oder kann ich für sie die Anlage N ausfüllen, da sie gelernte Erzieherin ist und dies als beruflich Weiterbildung fassen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Vielen Dank.
meine Frau hat sich im letzten Jahr als Tagesmutter selbstständig gemacht. Ihr erstes Einkommen erzielte Sie erst zu Jahresende, was ich in der Anlage S unter Verwendung des pauschalen Steuerfreibetrages angeben würde.
Im Vorfeld ist jedoch eine Fortbildung erforderlich gewesen, deren Kosten (in erster Linie die Fahrtkosten) keine Einnahmen entgegenstanden und somit nicht angegeben werden können. Muss ich hierfür jetzt doch eine EÜR erstellen? Oder kann ich für sie die Anlage N ausfüllen, da sie gelernte Erzieherin ist und dies als beruflich Weiterbildung fassen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Vielen Dank.
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