Hallo!
Ich und meine Frau haben für das Jahr 2013 333,3€ an Einkünften, die wir unter sonstigen Einkünften laut § 22 EStG Abs. 3 geltend machen möchten.
Nun gibt es hier ja einen Freibetrag von 256€ und bei Zusammenveranlagung wären das 512€.
Meine Frage ist: Wie nehmen wir diesen Freibetrag in Anspruch? Bin ich bei Anlage SO, Seite 1, Zeile 7 richtig?. Wenn ja, wie trage ich das jetzt ein? Jeweils eine Anlage SO für mich und meine Frau und dort dann jeweils 166,65€ eintragen?
Vielen Dank.
Ich und meine Frau haben für das Jahr 2013 333,3€ an Einkünften, die wir unter sonstigen Einkünften laut § 22 EStG Abs. 3 geltend machen möchten.
Nun gibt es hier ja einen Freibetrag von 256€ und bei Zusammenveranlagung wären das 512€.
Meine Frage ist: Wie nehmen wir diesen Freibetrag in Anspruch? Bin ich bei Anlage SO, Seite 1, Zeile 7 richtig?. Wenn ja, wie trage ich das jetzt ein? Jeweils eine Anlage SO für mich und meine Frau und dort dann jeweils 166,65€ eintragen?
Vielen Dank.
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