Hallo,
also kurz zur Situation: Ich habe von November 2010 bis Oktober 2012 ein Masterstudium gemacht. Seit Februar 2013 habe ich meine erste Arbeitsstelle angetreten. Nun würde ich gerne für die Jahre 2011 und 2012 einen Verlustvortrag und für 2013 eine Einkommenssteuererklärung machen. Ich habe im Jahr 2011 ca. 2300€ an Einnahmen durch eine geringfügige Beschäftigung erhalten, von der keine Lohnsteuer abgeführt wurde, nur der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese geringfügige Beschäftigung erfolgte im Rahmen einer Projektarbeit im Studium und befand sich 56 km entfernt von meinem Studienort. Ich bin in der Zeit der Projektarbeit 1 mal pro Woche mit dem Auto dorthin gefahren und würde dies gern als Werbungskosten geltend machen. Wo muss ich diese denn im Elsterformular angeben? In Anlage N, Seite 2 ab Zeile 31? Dort kann ich ja nur die Adresse dieser Arbeitsstätte angeben, aber woher weiß das Finanzamt dann, wo der Startpunkt dieser Fahrt ist, also mein Studienort? Man kann ja nur den Zielort eintragen.
Zudem würde ich gerne Wochenendheimfahrten vom Studienort (Zweitwohnsitz) zum Heimatort (Hauptwohnsitz) geltend machen. Während des Studiums bin ich jedes Wochenende nach Hause zu meinen Eltern zum Hauptwohnsitz gefahren. Wie kann man denn nachweisen, dass dort der Lebensmittelpunkt lag? Eine doppelte Haushaltsführung lag nicht vor, da ich am Hauptwohnsitz keine Miete zahlen musste und keinen eigenen Hausstand hatte. Wo müsste man dies im Elsterformular ausfüllen?
Kann man die Mietkosten für das Studentenwohnheim am Studienort als Werbungskosten geltend machen, wenn keine doppelte Haushaltsführung vorliegt? Und wo müssten diese dann eingetragen werden?
Im Jahr 2012 hatte ich dagegen keine Einnahmen während des Studiums, nur Ausgaben (Werbungskosten). Reicht es dann für dieses Jahr aus nur einen Verlustvortrag zu machen und erst für 2013 eine Einkommenssteuererklärung?
Vielen Dank im Voraus!
also kurz zur Situation: Ich habe von November 2010 bis Oktober 2012 ein Masterstudium gemacht. Seit Februar 2013 habe ich meine erste Arbeitsstelle angetreten. Nun würde ich gerne für die Jahre 2011 und 2012 einen Verlustvortrag und für 2013 eine Einkommenssteuererklärung machen. Ich habe im Jahr 2011 ca. 2300€ an Einnahmen durch eine geringfügige Beschäftigung erhalten, von der keine Lohnsteuer abgeführt wurde, nur der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese geringfügige Beschäftigung erfolgte im Rahmen einer Projektarbeit im Studium und befand sich 56 km entfernt von meinem Studienort. Ich bin in der Zeit der Projektarbeit 1 mal pro Woche mit dem Auto dorthin gefahren und würde dies gern als Werbungskosten geltend machen. Wo muss ich diese denn im Elsterformular angeben? In Anlage N, Seite 2 ab Zeile 31? Dort kann ich ja nur die Adresse dieser Arbeitsstätte angeben, aber woher weiß das Finanzamt dann, wo der Startpunkt dieser Fahrt ist, also mein Studienort? Man kann ja nur den Zielort eintragen.
Zudem würde ich gerne Wochenendheimfahrten vom Studienort (Zweitwohnsitz) zum Heimatort (Hauptwohnsitz) geltend machen. Während des Studiums bin ich jedes Wochenende nach Hause zu meinen Eltern zum Hauptwohnsitz gefahren. Wie kann man denn nachweisen, dass dort der Lebensmittelpunkt lag? Eine doppelte Haushaltsführung lag nicht vor, da ich am Hauptwohnsitz keine Miete zahlen musste und keinen eigenen Hausstand hatte. Wo müsste man dies im Elsterformular ausfüllen?
Kann man die Mietkosten für das Studentenwohnheim am Studienort als Werbungskosten geltend machen, wenn keine doppelte Haushaltsführung vorliegt? Und wo müssten diese dann eingetragen werden?
Im Jahr 2012 hatte ich dagegen keine Einnahmen während des Studiums, nur Ausgaben (Werbungskosten). Reicht es dann für dieses Jahr aus nur einen Verlustvortrag zu machen und erst für 2013 eine Einkommenssteuererklärung?
Vielen Dank im Voraus!
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