Hallo zusammen,
mir stellt sich die Frage, ob für mich eine Pflicht besteht, die Anlage KAP auszufüllen.
Zu meiner Situation:
Sämtliche Veräußerungsgewinne und Dividenden aus dem vergangenen Jahr wurden mit Verlusten aus dem Vorjahr verrechnet bzw. sind durch Freistellungsaufträge abgedeckt, so dass ich normalerweise die Anlage KAP nicht ausfüllen müsste. Für wenige Monate hielt ich jedoch einen ausländischen ausschüttenden ETF (ishares MSCI World), durch den durch eine Dividendenzahlung Quellensteuer angefallen war. Laut Erträgnisaufstellung meiner Bank sind insgesamt "anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern" in Höhe von 1,05 € angefallen.
Meine Frage:
Bin ich aufgrund dieses Steueranfalls nun verpflichtet, die Anlage KAP auszufüllen?
Eigentlich würde ich gerne darauf verzichten, da der Aufwand natürlich in keinem Verhältnis zum Nutzen stünde.
Danke!
mir stellt sich die Frage, ob für mich eine Pflicht besteht, die Anlage KAP auszufüllen.
Zu meiner Situation:
Sämtliche Veräußerungsgewinne und Dividenden aus dem vergangenen Jahr wurden mit Verlusten aus dem Vorjahr verrechnet bzw. sind durch Freistellungsaufträge abgedeckt, so dass ich normalerweise die Anlage KAP nicht ausfüllen müsste. Für wenige Monate hielt ich jedoch einen ausländischen ausschüttenden ETF (ishares MSCI World), durch den durch eine Dividendenzahlung Quellensteuer angefallen war. Laut Erträgnisaufstellung meiner Bank sind insgesamt "anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern" in Höhe von 1,05 € angefallen.
Meine Frage:
Bin ich aufgrund dieses Steueranfalls nun verpflichtet, die Anlage KAP auszufüllen?
Eigentlich würde ich gerne darauf verzichten, da der Aufwand natürlich in keinem Verhältnis zum Nutzen stünde.
Danke!
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