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Wie jetzt? so oder so?

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    Wie jetzt? so oder so?

    Tag,

    mache grad meine Steuererklärung 2009. werbungskosten habe ich insgesamt 2300€. wenn ich jetzt die Berechnung von elster Starte, werden die Kompletten werbungskosten von 2300€ vom bruttojahreslohn abgezogen. und danach der neue steuersatz etc. berechnet.

    hab jetzt aber schon öfter gehört, das man von den werbungskosten 920€ abziehen muss. weil das der Pauschbetrag ist, der eh schon mit einberechnet ist... stimmt das?

    selbst wenn ich Garkeine werbungskosten angebe, berechnet elster mir den Pauschbetrag von 920€ werbungskosten und ich bekomme 1003€ Steuern zurückgezahlt. Kann das denn Sein? kann doch nicht 1003€ bekommen, dafür das ich gar keine werbungskosten, sonderausgaben etc. habe. oder?

    schonmal danke für antworten Gruß

    #2
    AW: Wie jetzt? so oder so?

    Die Werbungkostenpauschale ist nur in der Lohnsteuertabelle, die der AG verwendet, bereits eingearbeitet. In der Grundtabelle ist sie natürlich nicht drin, weil die für alle gilt, nicht nur für Arbeitnehmer. Darum wird bei Arbeitnehmern entweder der Pauschbetrag abgezogen, oder eben die in Anlage N erklärten Werbungskosten.

    Warum die errechnete Steuererstattung so ist wie sie ist kann man ohne Kenntnis der Zahlen nicht sagen.

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      #3
      AW: Wie jetzt? so oder so?

      das stimmt schon so, die berechnung setzt automatisch den höheren betrag an, also entweder 920 euro pauschal, auch wenn gar keine werbungskosten entstanden sind oder geltend gemacht wurden. oder eben zB 2300 wenn dieser wert erklärt wurde.

      da muss man auch nichts abziehen. man kann sich lediglich die muehe sparen werbungskosten anzugeben, wenn man nicht ueber 920 euro damit kommt. weil das eben der betrag ist der automatisch mindestens einberechnet wird.

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        #4
        AW: Wie jetzt? so oder so?

        In Meinem Bruttojahreslohn sollte aber dann der Pauchbetrag von 920€ aber schon abgezogen worden sein oder? warum zieht Elster dann von diesem nochmal meine vollen 2300€ ab? so als ob ich insgesamt 2300€ + 920€ = 3220€ werbungskosten hätte?

        und wenn ich keine Werbungskosten und nix angebe, bekomme ich die Pauschalen 920 angerechnet und eine dementsprechende rückzahlung. wenn ich angenommen keine Steuererklärung mache, gehen mir dann quasi die 920€ werbungskosten verloren? bleibe die dabei vol ausser betracht?

        unten im Anhang die Berechnung. kann ich von den angegebenen 1300 Rückzahlung ungefähr ausgehen. kann das sein?

        http://i49.tinypic.com/2qbu6ux.jpg
        Zuletzt geändert von zackbum; 23.02.2010, 22:24.

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          #5
          AW: Wie jetzt? so oder so?

          So ist das halt mit der Werbungskostenpauschale. Sie wird genommen, solange die erklärten Werbungskosten nicht höher sind. Und im Bruttoarbeitslohn ist die Werbungskostenpauschale natürlich noch nicht enthalten. Wie gesagt, sie wird beim Lohnsteuerabzug schon berücksichtig. Das ist alles.

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            #6
            AW: Wie jetzt? so oder so?

            anders ausgedrueckt: bei der berechnung der lohnsteuer, die sie vorab vom brutto abgezogen bekommen, wird die werbekostenpauschale beruecksichtigt, sie wird jedoch nicht selbst abgezogen! werbungskosten sind ja nicht gleich steuern.

            die werbekostenpauschale ist nur eine rechengröße die vom lohn bei der ermittlung des zu versteuernden einkommens eine rolle spielt. genauso wie die werbungskosten die sie in der steuererklärung ermitteln, ist das kein betrag der irgendwann mal tatsaechlich irgendwo abgezogen wurde oder wird.

            sie müssen auch den lohnsteuerabzug im laufenden gehalt von der jahressteuerberechnung trennen, das hat wenig miteinander zu tun, abgesehen davon das die differenz jeweils die nachzahlung oder erstattung ergibt. das sind sozusagen zwei unterschiedliche wege auf denen ein steuerbetrag ermittelt wird. den einen bezahlen sie erstmal vorab, der andere ist der tatsaechlich für ihr jahreseinkommen geltende und der wird mit den bereits erfolgten zahlungen verrechnet.

            die 1300 euro erstattung die sie bekommen sind also _nicht_ werbungskosten die irgendwo abgezogen wurden, sondern vorher zuviel gezahlte steuern - das ist ein großer unterschied.
            es ist ein irrglauben man bekäme werbungskosten wie zB die pendlerpauschale 'erstattet' - das ist natuerlich nicht so. das sind kosten die man geltend macht und je nach höhe des individuellen steuersatzes fuehrt dies ggf. über die minderung des zu versteuernden einkommens zu einem geringeren steueraufwand.

            und ja wenn sie keine einkommenssteuererklärung machen, verschenken sie ggf. geld, da sie dann eine evtl. rueckerstattung nicht bekommen.
            die werbekostenpauschale hingegen entgeht ihnen dadurch nicht zwangslaeufig, da sie wie neysee ja beschreibt bei der berechnung des steuerabzugs vorher bereits (mindestens anteilig) beruecksichtigt wird.
            Zuletzt geändert von Falzo; 23.02.2010, 23:39.

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