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Belegabruf - Neuregistrierung

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    Belegabruf - Neuregistrierung

    Ich wollte mit meiner bestehenden Zertifikatsdatei am Belegabruf teilnehmen. Dies ergab eine Fehlermeldung in Elsterformular. Wie ich nach extrem langer Wartezeit von der Telefonhotline höre, geht dies nur mit vollständiger Neuregistrierung. Warum ist das notwendig? Und wenn es schon so sein muss, warum findet man nirgendwo einen entsprechenden Hinweis, noch nicht einmal in der Fehlermeldung? Selbst Elias konnte die Frage nicht beantworten.

    #2
    AW: Belegabruf - Neuregistrierung

    Hallo Gustav7,

    am Belegabruf kann man bei einem persönlichen Zertifikat nur, wenn man sich mit der Identifikationsnummer registriert.
    Auf der Elster Startseite findest du einen Link zur vorasusgefüllten Steuererklärung und da steht gleich am Anfang Registrierung nur mit Identifikationsnummer.


    https://www.elster.de/belegabruf/stbuerger.php

    Tschüß

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      #3
      AW: Belegabruf - Neuregistrierung

      Die Tatsache, dass man sich "aus technischen Gründen" neu registrieren muss, ist eine große Peinlichkeit für die Programmierer. Im Dokument "Leitfaden für den Belegaufruf" stehen keine Hinweise, was mit den alten Daten und dem alten Zertifikat passiert. Bekommt man ein neues?
      Diejenigen, die von Anfang an online-Nutzer waren, sind nun gestraft. Wie sagte unsere Kanzlerin? Internet ist in Deutschland Neuland!

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        #4
        AW: Belegabruf - Neuregistrierung

        Von technischen Gründen, die eine Neuregistrierung erfordern, weiß ich nichts.
        Dass der Belegabruf jedoch eine Registrierung mit ID voraus setzt, steht dort und ist hier auch mehr als bekannt. Die kann zu funktionalen Gründen führen, die eine Neuregistrierung mit ID empfehlenswert machen können.
        Was die Kanzlerin dazu sagt, muss man sie selber fragen. Ich wage aber die Aussage, dass es hier nur eine Minderheit interessiert.

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          #5
          AW: Belegabruf - Neuregistrierung

          zur Aufklärung:
          Aus dem "Leitfaden für den Belegaufruf" (Bayrisches Landesamt für Steuern), Seite 2:

          Hinweis: EOP-Accounts, die mit einer persönlichen Steuernummer1 registriert wurden, können die Belegabruf-Funktionalitäten nicht nutzen. Hier muss eine neue Registrierung mit der Identifikationsnummer im ElsterOnline-Portal durchgeführt werden. Eine Umstellung (Konvertierung) des bestehenden persönlichen Steuernummer-Accounts ist aus technischen Gründen nicht möglich.

          ... einem Informatiker sträuben sich da die Haare

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            #6
            AW: Belegabruf - Neuregistrierung

            Nee, sie ist eine Bierdeckelsteuererklärungserstellerin!
            Frau M. und viele Abgeordete haben dafür gesorgt: Der Bierdeckel für Abgeordnete, die Erklärung für das "gemeine" Volk!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Belegabruf - Neuregistrierung

              Zitat von Frank07 Beitrag anzeigen
              zur Aufklärung:
              Aus dem "Leitfaden für den Belegaufruf" (Bayrisches Landesamt für Steuern), Seite 2:

              Hinweis: EOP-Accounts, die mit einer persönlichen Steuernummer1 registriert wurden, können die Belegabruf-Funktionalitäten nicht nutzen. Hier muss eine neue Registrierung mit der Identifikationsnummer im ElsterOnline-Portal durchgeführt werden. Eine Umstellung (Konvertierung) des bestehenden persönlichen Steuernummer-Accounts ist aus technischen Gründen nicht möglich.

              ... einem Informatiker sträuben sich da die Haare
              Ich weiß ja nicht, welchem Informatiker sich da welche Haare sträuben, aber für jeden, der weiß, wie man solche Texte als Informatiker zu lesen hat:

              -Es gibt keine Aussage, dass mit Steuernummer registrierte Accounts nicht mehr nutzbar sind, es besteht somit keine technische Notwendigkeit einer Neuregistrierung.
              - Ausgesagt wird, dass mit Steuernummer registrierte Accounts nicht für den Belegabruf nutzbar sind.
              - Diese Aussage ist zweifellos richtig.
              - Mit Steuernummer registrierte Account sind somit für den Login noch technisch nutzbar, aber für den Belegabruf funtionell nicht geeignet. Das wird nicht bestritten.
              - Weiterhin wird ausgesagt, dass eine Konvertierung von Steuernummer nach ID technisch nicht möglich ist. Dies ergibt sich aus dem Wissen, dass die Zuordnung ID zu Steuernummer zwar eindeutig ist, in der Gegenrichtung aber nicht.
              - Ingeamt bleibt also: Wer Belege abrufen will, muss mit ID registriert sein. Eine Aussage, die nicht nur offensichtlich richtig, sondern hier seit Monaten bekannt ist.

              Worüber sollen wir jetzt nochmal den Kopf schütteln?

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