Hallo, ist bereits erwähnt worden, eine korrigierte USt-Voranmeldung ist problemlos nachreichbar, ohne Fristen, wenn ich das richtig verstanden habe, ein Kreuz bei Kennziffer 10 setzen und abschicken.
Nicht erwähnt oder überlesen, dass die jährliche Umsatzsetuererklärung dann ebenfalls zwingend korrigiert werden muss, gleich oben im Elster-Formular "Berichtigte Steuererklärung ja/nein"
Ist doch so, oder?
Nicht erwähnt oder überlesen, dass die jährliche Umsatzsetuererklärung dann ebenfalls zwingend korrigiert werden muss, gleich oben im Elster-Formular "Berichtigte Steuererklärung ja/nein"
Ist doch so, oder?
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